Wohnungslosenhilfe

Kosten, Wirksamkeit und Struktur der Wohnungslosenhilfe

Thema: Kosten, Wirksamkeit und Struktur der Wohnungslosenhilfe in Karlsruhe

Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten:

  1. Wie hoch sind die Gesamtausgaben der Stadt Karlsruhe für die Wohnungslosenhilfe inklusive aller Teilprojekte, Personal, Wohnraumakquise und Subventionen im Jahr 2024? (einzelne Auflistung)
  2. Wie hat sich diese Gesamtsumme in den letzten zehn Jahren entwickelt?
  3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro untergebrachte Person pro Jahr, differenziert nach
  4. a) ordnungsrechtlicher Unterbringung,
  5. b) Housing-First-Modellen,
  6. c) Unterbringung in Hotels?
  7. Wie wird der „Erfolg“ der Unterbringungsmaßnahmen definiert und evaluiert?
  8. Wie viele der im Rahmen von Housing-First untergebrachten Personen konnten nach 12 Monaten den Wohnraum halten und einer Beschäftigung nachgehen?
  9. Wie hoch ist die Rückfallquote in die Wohnungslosigkeit nach erfolgter Unterbringung innerhalb eines Jahres?
  10. Wie viele der aktuell untergebrachten Wohnungslosen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, wie viele sind EU-Bürgern, wie viele Personen aus Drittstaaten?
  11. Unter den nicht-deutschen Staatsangehörigen:
  12. a) Wie viele sind Asylbewerber oder Personen mit Flüchtlingsstatus?
  13. b) Wie viele sind EU-Bürger ohne Leistungsanspruch, aber dennoch in Unterbringung?
  14. Nach welchen Kriterien wird die Priorisierung bei der Vergabe von Wohnungen im Rahmen der Wohnraumakquise vorgenommen?
  15. Es wird berichtet, dass mietwidriges Verhalten einer der Hauptgründe für Räumungen ist. Welche Arten von mietwidrigen Verhalten liegen vor?
  16. Wie viele Fälle wiederholten Fehlverhaltens wurden 2023/2024 registriert?
  17. Welche Sanktionen oder Einschränkungen der Leistungen erfolgen bei wiederholtem Fehlverhalten oder Leistungsverweigerung?
  18. Wird geprüft, ob Personen, die bewusst ihre Wohnung aufgeben, um eine bessere Unterbringung zu erhalten, systematisch erfasst und entsprechend behandelt werden?
  19. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für das Projekt „Smart mit Phone“ und wie wird dessen Wirksamkeit gemessen?
  20. Gibt es eine Erfolgsbewertung des Projekts in Bezug auf nachhaltige Integration in Arbeit oder eigenständiges Wohnen?
  21. 16. Welchen Nutzen liefert das Projekt im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln?
  22. 17. Wie viele der untergebrachten Personen sind pflegebedürftig oder psychisch krank?
  23. 18. Welche Maßnahmen sind geplant, um diese Personengruppe in spezialisierten Einrichtungen unterzubringen, anstatt teure Dauerunterbringungen in städtischen Einrichtungen fortzusetzen?

Sachverhalt

Im Rahmen der Kenntnisnahme des vierzehnten Sachstandsberichts zum Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ergaben sich zahlreiche weitere Fragen, zu denen eine erschöpfende Antwort nicht aus dem Bericht hervor ging. Dies betrifft die Themenkomplexe Kostenstruktur (Fragen 1 bis 3), Erfolgskontrolle und Nachhaltigkeit (Fragen 4 bis 13) sowie Projektevaluation (Fragen 14 bis 18). Im Sinne einer weiteren Aufklärung und der gebotenen Transparenz ist deren Beantwortung erforderlich.

Stellungnahme

1. Wie hoch sind die Gesamtausgaben der Stadt Karlsruhe für die Wohnungslosenhilfe inklusive aller
Teilprojekte, Personal, Wohnraumakquise und Subventionen im Jahr 2024? (einzelne Auflistung)
Bild einfügen

2. Wie hat sich diese Gesamtsumme in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Siehe Frage 1.

3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro untergebrachte Person pro Jahr, differenziert
nach

a) ordnungsrechtlicher Unterbringung,
Die durchschnittlichen Kosten pro untergebrachte Person pro Jahr betragen nach Anrechnung
der Erträge aus Unterkunftsgebühren 10.690 Euro (Auswertungsjahr 2024). Dabei sind alle im
Bereich der Wohnungssicherung angefallenen Personalkosten berücksichtigt worden.
Für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte werden Benutzungsgebühren erhoben.
Die Benutzungsgebühren betragen je Unterbringungsplatz und Kalendermonat:
1. für ein Einzelzimmer 500 Euro
2. für ein Mehrbettzimmer 400 Euro pro Person.
Siehe Vorlage Nr. 2024/0423 (Gemeinderat 18.06.2024), § 3 Benutzungsgebühren.

b) Housing-First-Modellen,
Bei der Vermittlung in Wohnraum handelt es sich nicht um eine ordnungsrechtliche Unterbringung, sondern um das Herbeiführen eines eigenen Mietvertrages; die Mieten entsprechen den
Kosten der Unterkunft (KdU), die entweder selbst gezahlt werden oder über das Jobcenter
finanziert sind (siehe Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ´97 – Vierzehnter Sachstandsbericht
2025, Vorlage-Nr. 2025/0515, Gemeinderat 29.07.2025).

c) Unterbringung in Hotels?
Siehe Frage 3a), Vorlage Nr. 2024/0423 (Gemeinderat 18.06.2024) § 3 Benutzungsgebühren.

4. Wie wird der „Erfolg“ der Unterbringungsmaßnahmen definiert und evaluiert?
Eine ordnungsrechtliche Unterbringung ist nach §§ 1 und 3 Polizeigesetz Baden-Württemberg
Pflichtaufgabe der Kommune und daher nicht an „Erfolg“ oder Evaluation gebunden.

5. Wie viele der im Rahmen von Housing-First untergebrachten Personen konnten nach 12 Monaten
den Wohnraum halten und einer Beschäftigung nachgehen?
98 Prozent der Personen, die über die Wohnraumakquise mit Wohnraum versorgt wurden, leben
dort dauerhaft mit eigenem Mietvertrag, was ein großer Erfolgsfaktor ist. Bezüglich Aufnahme
einer Beschäftigung ist das Jobcenter beziehungsweise die Arbeitsagentur Ansprechpartner; dies
ist nicht originäre Aufgabe der Wohnungslosenhilfe.

6. Wie hoch ist die Rückfallquote in die Wohnungslosigkeit nach erfolgter Unterbringung innerhalb
eines Jahres?
Siehe Frage 4. Die wiederholte Obdachlosigkeit wird nicht evaluiert.

7. Wie viele der aktuell untergebrachten Wohnungslosen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit,
wie viele sind EU-Bürgern, wie viele Personen aus Drittstaaten?
Es wird zwischen Menschen ausländischer Nationalität und deutscher Nationalität differenziert.
Siehe Statistik im Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ´97 – Vierzehnter Sachstandsbericht 2025
(Vorlage-Nr. 2025/0515, Gemeinderat am 29.07.2025).

8. Unter den nicht-deutschen Staatsangehörigen:

a) Wie viele sind Asylbewerber oder Personen mit Flüchtlingsstatus?
Die Unterbringung von Geflüchteten ist getrennt von der ordnungsrechtlichen Unterbringung.
Geflüchtete Menschen mit Schutzstatus sind nicht ordnungsrechtlich untergebracht, sondern
werden als Schutzsuchende in Einrichtungen der unteren Aufnahmebehörde aufgenommen.
Die Aufnahme dieser Menschen erfolgt auf Grundlage des Flüchtlingsaufnahmegesetzes BW
und nicht im Sinne einer ordnungsrechtlichen Unterbringung nach den §§ 1 und 3 Polizeigesetz BW.

b) Wie viele sind EU-Bürger ohne Leistungsanspruch, aber dennoch in Unterbringung?
In der Regel erfolgt eine ordnungsrechtliche Unterbringung nur dann, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, das heißt, wenn eigenes Einkommen oder Einkommen über
Sozialleistungen vorhanden ist.

9. Nach welchen Kriterien wird die Priorisierung bei der Vergabe von Wohnungen im Rahmen der
Wohnraumakquise vorgenommen?

Die Priorisierung erfolgt nach Dringlichkeit und Passgenauigkeit.

10. Es wird berichtet, dass mietwidriges Verhalten einer der Hauptgründe für Räumungen ist. Welche
Arten von mietwidrigen Verhalten liegen vor?
Das Amtsgericht ist rechtlich nur bei Räumungsklagen wegen Mietrückständen zur Weiterleitung
an die SJB verpflichtet. Somit liegen keine Informationen über die Hintergründe von mietwidrigem
Verhalten vor.

11. Wie viele Fälle wiederholten Fehlverhaltens wurden 2023/2024 registriert?

Siehe Frage 10.

12. Welche Sanktionen oder Einschränkungen der Leistungen erfolgen bei wiederholtem Fehlverhalten
oder Leistungsverweigerung?
Siehe Frage 4.

13. Wird geprüft, ob Personen, die bewusst ihre Wohnung aufgeben, um eine bessere Unterbringung
zu erhalten, systematisch erfasst und entsprechend behandelt werden?
Siehe Frage 4.

14. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für das Projekt „Smart mit Phone“ und wie wird dessen
Wirksamkeit gemessen?

Das Projekt wird von der Vector-Stiftung voll gefördert, das heißt inklusive Personalkosten. Siehe
hierzu das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ´97 – Vierzehnter Sachstandsbericht 2025
(Vorlage-Nr. 2025/0515, Gemeinderat 29.07.2025).

15. Gibt es eine Erfolgsbewertung des Projekts in Bezug auf nachhaltige Integration in Arbeit oder
eigenständiges Wohnen?
Eine Evaluation wird laut Projektkonzeption erfolgen, wenn das Konzept beendet ist.

16. Welchen Nutzen liefert das Projekt im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln?
Siehe Frage 14.

17. Wie viele der untergebrachten Personen sind pflegebedürftig oder psychisch krank?
Siehe Diskussion vom 09.07.2025 im Sozialausschuss und interfraktioneller Antrag zur Umsetzung
des Nationalen Aktionsplans auf lokaler Ebene (Vorlage-Nr. 2025/0032). Im Gesamtkonzept
Wohnungslosenhilfe ´97 – Vierzehnter Sachstandsbericht 2025 (Vorlage-Nr. 2025/0515, Kapitel
10, Gemeinderat 29.07.2025) wird die gesundheitliche Situation wohnungsloser Menschen
beschrieben. Da oft kein Pflegegrad oder eine Krankheitseinsicht vorliegt, kann die Zahl nicht
validiert werden.

18. Welche Maßnahmen sind geplant, um diese Personengruppe in spezialisierten Einrichtungen
unterzubringen, anstatt teure Dauerunterbringungen in städtischen Einrichtungen fortzusetzen?

Bei der Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf und/oder psychischen Erkrankungen, die in
Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe leben, wird grundsätzlich versucht, diese in den
Regelangeboten und -einrichtungen unterzubringen oder sie erhalten flankierend ambulante
Leistungen

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