– Kosten senken durch Zusammenlegung von Ämtern und Dezernaten
Der Gemeinderat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zur Umstrukturierung der Verwaltungsorganisation zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Anzahl der Dezernate von derzeit sechs auf künftig fünf zu reduzieren und dabei durch sinnvolle Zusammenlegung bestehender Ämter und Geschäftsbereiche Effizienzpotenziale zu heben.
Konkret soll dabei mindestens geprüft werden:
- Die Zusammenlegung des Friedhofsamts mit dem Gartenbauamt – analog zur gängigen Praxis in zahlreichen anderen baden-württembergischen Kommunen.
- Die Zusammenlegung der Dezernate 5 (Umwelt, Gesundheit, Abfallwirtschaft, Grünflächen, Friedhof) und 6 (Planen, Bauen, Immobilienmanagement, Zoo), da diese inhaltlich stark ineinandergreifen und zahlreiche organisatorische Schnittstellen aufweisen.
- Die daraus resultierende Reduktion von Führungs- und Verwaltungspersonal.
- Die Optimierung und Verschlankung von Entscheidungsprozessen innerhalb der Dezernate.
Begründung:
Am 18. Februar 2025 hat der Gemeinderat eine Haushaltssperre beschlossen – ein klares Signal für die Notwendigkeit struktureller Einsparungen. Um ohne Leistungsabbau handlungsfähig zu bleiben, muss die Verwaltung effizienter aufgestellt werden.
1. Zusammenlegung Friedhofs- und Gartenbauamt:
Beide Ämter verfügen über ähnliche Aufgaben (Grünpflege, Flächenunterhalt, Geräteeinsatz) und können durch organisatorische ihre Zusammenlegung unnötige Doppelstrukturen abbauen. Die Abstimmung von Pflegeplänen, Personal und Gerät wird dadurch erheblich erleichtert.
2. Zusammenlegung der Dezernate 5 und 6:
Zwischen Umwelt-, Abfall-, Grünflächen- und Friedhofsverwaltung (Dezernat 5) sowie Bau-, Flächen- und Immobilienmanagement (Dezernat 6) bestehen zahlreiche fachliche Überschneidungen.
Durch eine Zusammenführung lässt sich nicht nur ein Dezernatsposten einsparen (Ersparnis geschätzt über 250.000 € jährlich inkl. Personal, Geschäftsstelle, Ausstattung), sondern auch eine stärkere inhaltliche Verzahnung und straffere Planungsprozesse realisieren.
Im Rahmen dieser Zusammenlegung ist darüber hinaus zu prüfen, inwieweit der Wechsel einzelner Arbeitsbereiche aus anderen Dezernaten in dieses fusionierte Dezernat oder umgekehrt Arbeitsbereiche aus den bisherigen Dezernaten 5 und 6 anderen Dezernaten zuordenbar wären, wenn sich so weitere Effizienzgewinne realisieren lassen.
Gesamteinsparpotenzial:
- Reduktion eines Dezernentenpostens
- Zusammenlegung von Amtsleitungen und Verwaltungseinheiten (z. B. Friedhof und Gartenbau)
- Einsparung von Sachmitteln durch gebündelte Nutzung von Infrastruktur
- Wegfall redundanter Schnittstellen und damit geringerer Abstimmungsaufwand
- Reduktion der Zahl unbesetzter Stellen (derzeit ca.10%) in der städtischen Verwaltung, da die Mehrfachbearbeitung ein- und derselben Aufgabenstellung in bislang getrennten Dezernaten entfallen würde.
Diese Maßnahmen stärken eine moderne, handlungsfähige Verwaltung, die mit weniger Ressourcen mehr leisten kann – ohne ideologische Umstrukturierungen, aber mit einem klaren Fokus auf Effizienz und Bürgernähe.
30.09.25 Stellungnahme der Stadt:
Kurzfassung
Aussagen zu den aufgeworfenen Fragen wären nur nach entsprechenden tiefergehenden Prüfungen
möglich. Grundsätzlich sind im Rahmen von organisatorischen Änderungen auch die langfristigen
Auswirkungen zu berücksichtigen. Im Bereich der Dezernate konnten bereits spürbare Verbesserungen
durch eine schrittweise Digitalisierung erreicht werden. Im Einzelnen wird wie folgt Stellung
genommen:
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den Antrag abzulehnen
Erläuterungen
- Die Zusammenlegung des Friedhofsamts mit dem Gartenbauamt – analog zur gängigen Praxis in
zahlreichen anderen baden-württembergischen Kommunen.
Es trifft grundsätzlich zu, dass es Überschneidungen zwischen den Aufgabenfeldern beider Ämter gibt,
welche im Einzelfall auch Synergien ergeben könnten. Dies hat in verschiedenen Kommunen schon zur
Zusammenlegung dieser Organisationseinheiten geführt, allerdings wurden hierzu andere
Rechtsformen außerhalb des Kämmereihaushaltes, beispielsweise Eigenbetriebe, gewählt.
Dennoch ist anzuführen, dass die Grundausrichtung beider Ämter im Detail sehr stark differiert. Das
Bestattungswesen ist originär dem besonderen Polizeirecht zuzuordnen und hat deshalb auch einen
ordnungsrechtlichen Charakter. Ebenso sind hierzu auch das besondere Konstrukt des
„Bestattungsinstituts“ sowie das Krematorium anzuführen.
Auch aus diesen Gründen wäre eine tiefergehende organisatorische Prüfung der organisatorischen
und prozessualen Konsequenzen mit einer dezidierten Abwägung der Vor- und Nachteile einer
Zusammenlegung beider Organisationseinheiten vorzunehmen, falls der Gemeinderat die Verwaltung
entsprechend beauftragen würde. - Die Zusammenlegung der Dezernate 5 (Umwelt, Gesundheit, Abfallwirtschaft, Grünflächen,
Friedhof) und 6 (Planen, Bauen, Immobilienmanagement, Zoo), da diese inhaltlich stark
ineinandergreifen und zahlreiche organisatorische Schnittstellen aufweisen.
Die Ausrichtung der Aufbauorganisation auf der obersten Verwaltungsebene der Dezernate ist das
Ergebnis strategischer Entscheidungsprozesse, die insbesondere auf der politischen Ebene unter
Federführung des Oberbürgermeisters als Leiter der Verwaltung stattfinden
Das Karlsruher Modell mit sechs Dezernaten hat sich bewährt. Im faktischen Zusammenwirken an den
Schnittstellen zwischen Gemeinderat und den Dezernaten beziehungsweise zwischen den Dienststellen und den Dezernaten können so für alle Beteiligten die Produkte und Prozesse entsprechend
schlank und transparent gestaltet werden. Verwaltungshandeln bleibt so für alle Akteur*innen innerund außerhalb der Verwaltung steuer-, gestalt- und nachvollziehbar. Diese Organisation ist auch Basis
für die Arbeit der Fachausschüsse und hat sich auch diesbezüglich in den vergangenen Jahrzehnten
bewährt.
Das Baudezernat und das Umwelt- und Gesundheitsdezernat arbeiten – wie alle Ämter und Dezernate
der Stadtverwaltung – bei dezernatsübergreifenden Themen eng zusammen.
Eine eventuelle Veränderung des Zuschnitts beziehungsweise Wegfall eines Dezernates hätte zunächst
auf den ersten Blick kurzfristige Einsparungen einer höherwertigen Stelle zur Folge, allerdings dürften
die anfallenden Kosten für eine Vielzahl von damit zusammenhängenden erforderlichen Transformationsmaßnahmen auf den verschiedenen Ebenen diese kurzfristigen Vorteile zumindest neutralisieren. - Die daraus resultierende Reduktion von Führungs- und Verwaltungspersonal.
Der größte monetäre Effekt würde durch den Wegfall einer Dezernent*innenstelle entstehen. Das
korrespondierende Personal im Dezernatsbüro wäre innerhalb der Verwaltung auf freie Stellen
umzusetzen. Die Entscheidung hierüber trifft – wie bereits ausgeführt- schlussendlich der
Gemeinderat. Letztendlich würden zunächst keine Fach- und oder Ressortaufgaben entfallen, so dass von einer Einsparung von Personal bei einer Zuweisung von weiteren/zusätzlichen Aufgaben innerhalb eines deutlich größeren Dezernatszuschnitts nicht auszugehen ist. Ob beziehungsweise in welchem Umfang weitere Synergien entstehen könnten, müsste im Detail geprüft werden. - Die Optimierung und Verschlankung von Entscheidungsprozessen innerhalb der Dezernate.
Die Optimierung und Verschlankung von Entscheidungsprozessen ist eine Daueraufgabe, unabhängig
von der Anzahl der Dezernate. Durch Maßnahmen der Geschäftsprozessoptimierung konnten bereits
spürbare Verbesserungen erzielt werden. Beispielhaft sind hier elektronische Workflows ohne
Medienbrüche sowie die digitale Ratsarbeit zu nennen. Ziel ist es, in allen Dezernaten die digitale
Bearbeitung sowie einen einheitlichen Zugriff auf Unterlagen und verkürzte Entscheidungswege durch
Nutzung gemeinsamer Plattformen voranzutreiben. - Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen: Zunächst keine.