Bei der Vorstellung des Fortschreibung 2025 des Rahmenkonzeptes für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe wurde thematisiert, dass zur Abschätzung des Bedarfs an öffentlichen Ladestellen bis 2030 keinerlei Informationen hinsichtlich privater, d.h. nicht öffentlich zugänglicher Wallboxen und Ladestellen verfügbar sind – dies obwohl die für die Errichtung dieser eine Genehmigung durch die Stadtwerke Karlsruhe einzuholen ist.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wieviel private Wallboxen bzw. nicht öffentlich zugängliche Ladestellen existieren aktuell im Karlsruhe? (Angabe bitte differenziert nach Schnell- und Langsamladepunkten)
- Über welche Anschlussleistung verfügen diese insgesamt?
- Wie hat sich deren Zahl in den einzelnen Jahren seit 2019 entwickelt? (Bitte Angabe der Zahl für jedes einzelnen Jahr, differenziert nach Schnell- und Langsamladepunkten)
- Gibt es eine Prognose / Abschätzung, wie sich ihre Zahl bis 2030 sowie 2035 entwickeln könnte? Falls, ja bitte die prognostizierten Zahlen angeben?
- Wie hat sich die Summe der Anschlussleistung der privaten Wallboxen bzw. nicht öffentlich zugänglichen Ladestellen entwickelt? (Bitte Angabe des Anschlusswertes für jedes einzelnen Jahr)
- Wie viele Anträge auf Anschluss einer privaten Wallbox wurden in jedem dieser Jahre gestellt; wie viele davon wurden nicht positiv beschieden? (Bitte für jedes einzelne Jahr angeben)
- Aus welchen Gründen wurden diese abgelehnt? Bitte je einzelnem Grund die prozentuale oder absolute Zahl der Ablehnungen ausweisen.
- In welchen Stadtteilen oder Teilen von ihnen können derzeit aufgrund einer mangelnden Leistungsfähigkeit des Leistungsnetzes keine weiteren Wallboxen genehmigt werden?
- Was gedenken die Stadtwerke zu unternehmen, um diese Kapazitätsengpässe im Netz zu beseitigen?
- Bis wann streben die Stadtwerke an, dieser Kapazitätsengpässe vollständig zu beseitigen?
- Umfasst die geplante Beseitigung von Kapazitätsengpässen auch den zukünftig bestehenden Bedarf an Ladestellen für die Elektromobilität?
Sachverhalt/Begründung
Für eine valide Fortschreibung des Rahmenkonzeptes für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur ist zum einen eine Abschätzung gesamten Bedarfs an elektrischer Energie für die Elektromobilität erforderlich. Zum anderen vermeiden valide Informationen hinsichtlich der Verbreitung privater Ladestellen eine Fehlallokation öffentlicher Flächen für die Errichtung öffentlicher Ladestellen.