Kunstinstallation „Radical Climate Action Bird”

Unser Anfrage dazu:

Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten:

  • Der Bericht 2024 des Kulturamtes weist für das Projekt einen Förderbetrag von 15.993,00 € aus. Aus dem Bericht geht jedoch kein Zuschussempfänger hervor. Wer ist der Zuschussempfänger und warum ist dieser nicht im Bericht des Kulturamtes genannt?
  • Warum wurde dieses Projekt im Vorfeld nicht im Kulturausschuss vorgestellt, obwohl in diesem Gremium durchaus Projekte von „Karlsruhe Unesco City of Media Arts“ behandelt werden? Der einzige Hinweis auf dieses Projekt findet sich in gemeinderätlichen Unterlagen im Bericht 2024 des Kulturamtes, der im Juli 2025 veröffentlicht wurde.
  • Welche weiteren Kosten sind bei der Stadt Karlsruhe selbst oder städtischen Eigenbetriebe oder Institutionen mit städtischer Beteiligung durch die Installation entstanden? Bitte diese differenziert nach Sachmitteln und monetarisierten Personalkosten je beteiligter Institution ausweisen.
  • Welche weiteren Ämter oder städtischen Eigenbetriebe waren an der Entscheidung beteiligt?
  • Wurde / wird geprüft werden, ob die zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich für diesen Zweck eingesetzt wurden / werden?
  • Welche Belege wurden / werden als Verwendungsnachweis der zur Verfügung gestellten Mitteln geprüft?
  • Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Anlage im Schlossgarten genehmigt?
  • Wurde geprüft, ob die gespielten Inhalte als politische Meinungsäußerung einzustufen sind?
  • War den beteiligten Ämtern oder städtischen Eigenbetrieben bei der Mittelvergabe bekannt, dass es sich bei dem Titel der Installation um eine Verschleierung des tatsächlichen Installationsthemas handelt?
    Falls ja, warum wurden dann dennoch städtische Mittel für das Projekt vergeben?
    Falls nein, gibt es bei der Stadt Überlegungen, die zur Verfügung gestellten Mittel aufgrund der Verschleierung der thematischen Absicht der Installation zurückzufordern?
  • Welche Lieder (-auszüge) und Parolen werden konkret wiedergegeben?
  • Wer hat über die Auswahl der Inhalte entschieden?
  • Ist sichergestellt, dass keine extremistischen oder verfassungsfeindlichen Inhalte verbreitet werden?
  • Welche Lärmemissionen entstehen durch die Installation?
  • Wurde eine Prüfung in Bezug auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz durchgeführt?
  • Gab es Beschwerden von Bürgern oder Besuchern?
  • Wurde untersucht, ob die abgespielten Vogelstimmen das Verhalten der einheimischen Vogelarten beeinträchtigen?
  • Gab es eine Stellungnahme des Veterinär- oder Umweltamts?
  • Handelt es sich um eine dauerhafte Installation oder nur um ein zeitlich befristetes Projekt?
  • Falls dauerhaft: Welche Kosten entstehen für Unterhalt, Wartung und Pflege?
  • Ist geplant, weitere Inhalte einzuspielen – beispielsweise Auszüge von regionalen oder identitätsstiftenden Liedern wie dem Badnerlied oder der deutschen Nationalhymne?
  • Falls nein: mit welcher Begründung wird dies ausgeschlossen, obwohl andere politische Lieder (-auszüge) zugelassen wurden?
  • Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass es sich hierbei um eine Form der politischen Indoktrination im öffentlichen Raum handelt?
  • Wie wird künftig, z.B. durch Überarbeitung der Förderungsrichtlinien, verhindert, dass städtisch unterstützte Kunstprojekte zur einseitigen politischen Meinungsbildung missbraucht werden?

Sachverhalt/Begründung

Über die Installation wurde medial bundesweit und auch international in etlichen Fällen kritisch berichtet und der Stadt Karlsruhe eine Nähe zur „Antifa“ unterstellt. Der Installationstitel Titel „Radical Climate Action Bird suggeriert, dass sich die Installation ausschließlich inhaltlich mit dem Klimawandel und Aktionen in diesem Kontext bezieht. Laut etlicher Berichte geht es in diesem Projekt jedoch ausschließlich um das Erlernen antifaschistischer Protestsongs durch Vögel.

Stellungnahme:

  1. Der Bericht 2024 des Kulturamtes weist für das Projekt einen Förderbetrag
    von 15.993,00 aus. Aus dem Bericht geht jedoch kein Zuschussempfänger
    hervor. Wer ist der Zuschussempfänger und warum ist dieser nicht im Bericht des Kulturamtes
    genannt?
    Namen von Zuschussempfänger*innen werden immer aus datenschutzrechtlichen Gründen
    anonymisiert dargestellt. Lediglich Institutionen werden im Bericht ausdrücklich benannt.
  2. Warum wurde dieses Projekt im Vorfeld nicht im Kulturausschuss vorgestellt,
    obwohl in diesem Gremium durchaus Projekte von „Karlsruhe Unesco City of
    Media Arts“ behandelt werden? Der einzige Hinweis auf dieses Projekt findet
    sich in gemeinderätlichen Unterlagen im Bericht 2024 des Kulturamtes, der
    im Juli 2025 veröffentlicht wurde.
    Die im Rahmen der Ausstellung Media art is here gezeigten Projekte werden nicht im Vorfeld im
    Kulturausschuss vorgestellt. In der Vergangenheit wurde über die Ausstellung als Gesamtkonzept
    lediglich nachträglich berichtet; eine detaillierte Vorstellung einzelner Werke im Kulturausschuss findet
    nicht statt. Für die aktuelle Ausstellung umfasst dies insgesamt zehn Werke.
  3. Welche weiteren Kosten sind bei der Stadt Karlsruhe selbst oder städtischen
    Eigenbetriebe oder Institutionen mit städtischer Beteiligung durch die Installation entstanden Bitte
    diese differenziert nach Sachmitteln und monetarisierten Personalkosten je beteiligter Institution
    ausweisen.
    Sachkosten: 100 € Gestattungsentgelt Vermögen und Bau und 300 € Aufwandsentschädigung für
    Auf- und Abbau.
  4. Welche weiteren Ämter oder städtischen Eigenbetriebe waren an der Entscheidung beteiligt?

An der Entscheidung der Förderung war – wie jedes Jahr – die Fachjury des Projektförderprogramms
für Medienkunst der UNESCO City of Media Arts unter Vorsitz von Dr. Dominika Szope beteiligt.

  1. Wurde / wird geprüft werden, ob die zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich für diesen
    Zweck eingesetzt wurden / werden?
    Ja. Alle Fördernehmer*innen sind verpflichtet, einen Verwendungsnachweis einzureichen. Über die
    Verwendung des Zuschusses ist daher ein schriftlicher Nachweis vorzulegen, anhand dessen geprüft
    wird, ob die Mittel ausschließlich für den vorgesehenen Zweck eingesetzt wurden. Die
    ordnungsgemäße Verwendung des Projektzuschusses ist innerhalb von vier Monaten nach Abschluss
    des Vorhabens gegenüber der Bewilligungsstelle bzw. der benannten Stelle nachzuweisen; in diesem
    Fall bis zum 17.11.2025.
  2. Welche Belege wurden / werden als Verwendungsnachweis der zur Verfügung gestellten Mitteln
    geprüft?

Wie bei allen durch das Kulturamt bzw. Kulturbüro geförderten Projekten umfasst der
Verwendungsnachweis einen Sachbericht, in dem sowohl die Verwendung des Projektzuschusses als
auch die erzielten Ergebnisse im Detail darzustellen sind, sowie einen zahlenmäßigen Nachweis, in
dem Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Kosten- und Finanzierungsplans
aufgeführt werden. Der Nachweis hat sämtliche mit dem Zuwendungszweck in Zusammenhang
stehenden Einnahmen (einschließlich Zuwendungen, Leistungen Dritter und Eigenmitteln) sowie die
entsprechenden Ausgaben zu enthalten. Weitere Regelungen sind den Allgemeinen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Stadt Karlsruhe zur Projektförderung (ANBestKA-P) zu
entnehmen.

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Anlage im Schlossgarten genehmigt?
    Die Genehmigung erfolgte auf Grundlage des bestehenden Erlaubnisverfahrens für Nutzungen im
    öffentlichen Raum. Zuständig ist in diesem Fall Vermögen und Bau Baden-Württemberg, das die
    erforderliche Genehmigung erteilt hat.
  2. Wurde geprüft, ob die gespielten Inhalte als politische Meinungsäußerung
    einzustufen sind?
    Nein. Eine entsprechende Prüfung wurde nicht durchgeführt, da die Ausstellung nicht unter dem
    Aspekt politischer Meinungsäußerungen, sondern im Kontext künstlerischer und kultureller
    Präsentationen betrachtet wird. Die künstlerische Auswahl ist von der Kunstfreiheit gedeckt; eine
    inhaltliche Einflussnahme seitens der Stadt erfolgt nicht.
  3. War den beteiligten Ämtern oder städtischen Eigenbetrieben bei der Mittelvergabe bekannt, dass
    es sich bei dem Titel der Installation um eine Verschleierung des tatsächlichen Installationsthemas
    handelt?
    Aus Sicht des Kulturamts liegt keine Verschleierung des Themas der Installation vor. Das Projekt
    wurde, wie alle Projekte der Ausstellung „Media art is here“ eng begleitet von den Mitarbeitenden
    des Kulturamtes.

10. Falls ja, warum wurden dann dennoch städtische Mittel für das Projekt vergeben?

  1. Falls nein, gibt es bei der Stadt Überlegungen, die zur Verfügung gestellten
    Mittel aufgrund der Verschleierung der thematischen Absicht der Installation
    zurückzufordern?
    Nein. Aus Sicht des Kulturamts liegt keine Verschleierung der thematischen Absicht der Installation
    vor, daher bestehen keine Überlegungen, die zur Verfügung gestellten Mittel zurückzufordern. Aus
    der Bewerbung und im weiteren Verlauf nach Förderbeschluss ging jederzeit klar hervor, wie die
    Installation letztlich ausgestellt wird.
  2. Welche Lieder (-auszüge) und Parolen werden konkret wiedergegeben?
    Gemeinsam mit Forscher*innen aus Bioakustik, Ornithologie, Sounddesign und Künstlicher Intelligenz
    entwickelte der Künstler künstliche Amselgesänge. Diese Gesänge klingen für uns wie natürliche
    Vogelstimmen, tragen aber Melodiefragmente aus antifaschistischen Protestliedern und solchen der
    Klimabewegungen in sich.
  3. Wer hat über die Auswahl der Inhalte entschieden?
    Der Künstler.
  4. Ist sichergestellt, dass keine extremistischen oder verfassungsfeindlichen Inhalte verbreitet
    werden?
    Ja.
  5. Welche Lärmemissionen entstehen durch die Installation?
    In der Installation werden kurze, atmosphärische Tonaufnahmen abgespielt, die sich in ihrer Lautstärke
    und Beschaffenheit harmonisch in die Klanglandschaft des Parks einfügen. Die Lautsprecher sind so
    programmiert, dass sie ausschließlich während der Tagesstunden kurze Klangpassagen abspielen. Die
    Klänge werden lediglich punktuell während des Vormittags und in den frühen Abendstunden aktiviert,
    mit langen Pausen zwischen den einzelnen Sequenzen. Auf durchgängige Beschallung, basslastige
    Frequenzen oder hohe Lautstärkepegel wird ausdrücklich verzichtet. Nachts befinden sich alle Geräte
    im Standby-Modus, es werden keinerlei Tonaufnahmen abgespielt.
  6. Wurde eine Prüfung in Bezug auf das Bundes Immissionsschutzgesetz durchgeführt?
    Nein, eine Prüfung war nicht erforderlich, da die Lautstärke als minimal einzustufen ist.
  7. Gab es Beschwerden von Bürgern oder Besuchern?
    Nein.
  8. Wurde untersucht, ob die abgespielten Vogelstimmen das Verhalten der einheimischen
    Vogelarten beeinträchtigen?
    Ja.
  9. Gab es eine Stellungnahme des Veterinär oder Umweltamts?
    Ja. Das Umweltamt wurde um eine Stellungnahme gebeten. In seiner Antwort führte die untere
    Naturschutzbehörde aus, dass aus ihrer Sicht aufgrund der Geringfügigkeit der Auswirkungen
    fachtechnisch wie rechtlich keine Bedenken gegen die geplanten Soundinstallationen bestehen.
  10. Handelt es sich um eine dauerhafte Installation oder nur um ein zeitlich befristetes Projekt?

Es handelt sich um ein zeitlich befristetes Projekt. Die Installation ist ausschließlich im Rahmen der
Ausstellung Media art is here zu sehen und endet mit deren Abschluss am 14. September 2025.

  1. Falls dauerhaft: Welche Kosten entstehen für Unterhalt, Wartung und
    Pflege?
  1. Ist geplant, weitere Inhalte einzuspielen – beispielsweise Auszüge von regionalen oder
    identitätsstiftenden Liedern wie dem Badnerlied oder der deutschen Nationalhymne?
    Nein.
  2. Falls nein: mit welcher Begründung wird dies ausgeschlossen, obwohl andere politische Lieder (-
    auszüge) zugelassen wurden?
    Die in der Installation verwendeten Inhalte wurden ausschließlich vom Künstler konzipiert und
    vorgelegt. Die künstlerische Auswahl ist von der Kunstfreiheit gedeckt; eine inhaltliche Einflussnahme
    seitens der Stadt erfolgt nicht.
  3. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass es sich hierbei um eine Form der politischen
    Indoktrination im öffentlichen Raum handelt?
    Nein.
  4. Wie wird künftig z.B. durch Überarbeitung der Förderungsrichtlinien, verhindert, dass städtisch
    unterstützte Kunstprojekte zur einseitigen politischen Meinungsbildung missbraucht werden? Es liegt keine missbräuchliche Meinungsbildung vor, das Kunstwerk ist von der Kunstfreiheit gedeckt

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