Unser Anfrage dazu:
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten:
- Der Bericht 2024 des Kulturamtes weist für das Projekt einen Förderbetrag von 15.993,00 € aus. Aus dem Bericht geht jedoch kein Zuschussempfänger hervor. Wer ist der Zuschussempfänger und warum ist dieser nicht im Bericht des Kulturamtes genannt?
- Warum wurde dieses Projekt im Vorfeld nicht im Kulturausschuss vorgestellt, obwohl in diesem Gremium durchaus Projekte von „Karlsruhe Unesco City of Media Arts“ behandelt werden? Der einzige Hinweis auf dieses Projekt findet sich in gemeinderätlichen Unterlagen im Bericht 2024 des Kulturamtes, der im Juli 2025 veröffentlicht wurde.
- Welche weiteren Kosten sind bei der Stadt Karlsruhe selbst oder städtischen Eigenbetriebe oder Institutionen mit städtischer Beteiligung durch die Installation entstanden? Bitte diese differenziert nach Sachmitteln und monetarisierten Personalkosten je beteiligter Institution ausweisen.
- Welche weiteren Ämter oder städtischen Eigenbetriebe waren an der Entscheidung beteiligt?
- Wurde / wird geprüft werden, ob die zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich für diesen Zweck eingesetzt wurden / werden?
- Welche Belege wurden / werden als Verwendungsnachweis der zur Verfügung gestellten Mitteln geprüft?
- Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Anlage im Schlossgarten genehmigt?
- Wurde geprüft, ob die gespielten Inhalte als politische Meinungsäußerung einzustufen sind?
- War den beteiligten Ämtern oder städtischen Eigenbetrieben bei der Mittelvergabe bekannt, dass es sich bei dem Titel der Installation um eine Verschleierung des tatsächlichen Installationsthemas handelt?
Falls ja, warum wurden dann dennoch städtische Mittel für das Projekt vergeben?
Falls nein, gibt es bei der Stadt Überlegungen, die zur Verfügung gestellten Mittel aufgrund der Verschleierung der thematischen Absicht der Installation zurückzufordern? - Welche Lieder (-auszüge) und Parolen werden konkret wiedergegeben?
- Wer hat über die Auswahl der Inhalte entschieden?
- Ist sichergestellt, dass keine extremistischen oder verfassungsfeindlichen Inhalte verbreitet werden?
- Welche Lärmemissionen entstehen durch die Installation?
- Wurde eine Prüfung in Bezug auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz durchgeführt?
- Gab es Beschwerden von Bürgern oder Besuchern?
- Wurde untersucht, ob die abgespielten Vogelstimmen das Verhalten der einheimischen Vogelarten beeinträchtigen?
- Gab es eine Stellungnahme des Veterinär- oder Umweltamts?
- Handelt es sich um eine dauerhafte Installation oder nur um ein zeitlich befristetes Projekt?
- Falls dauerhaft: Welche Kosten entstehen für Unterhalt, Wartung und Pflege?
- Ist geplant, weitere Inhalte einzuspielen – beispielsweise Auszüge von regionalen oder identitätsstiftenden Liedern wie dem Badnerlied oder der deutschen Nationalhymne?
- Falls nein: mit welcher Begründung wird dies ausgeschlossen, obwohl andere politische Lieder (-auszüge) zugelassen wurden?
- Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass es sich hierbei um eine Form der politischen Indoktrination im öffentlichen Raum handelt?
- Wie wird künftig, z.B. durch Überarbeitung der Förderungsrichtlinien, verhindert, dass städtisch unterstützte Kunstprojekte zur einseitigen politischen Meinungsbildung missbraucht werden?
Sachverhalt/Begründung
Über die Installation wurde medial bundesweit und auch international in etlichen Fällen kritisch berichtet und der Stadt Karlsruhe eine Nähe zur „Antifa“ unterstellt. Der Installationstitel Titel „Radical Climate Action Bird suggeriert, dass sich die Installation ausschließlich inhaltlich mit dem Klimawandel und Aktionen in diesem Kontext bezieht. Laut etlicher Berichte geht es in diesem Projekt jedoch ausschließlich um das Erlernen antifaschistischer Protestsongs durch Vögel.