Verflechtung mit städtischen Strukturen

Thema: Einsatz öffentlicher Mittel im Zusammenhang mit dem Netzwerk „Karlsruhe gegen Rechts“ und dessen Verflechtung mit städtischen Strukturen 

Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten: 

  • Hält die Stadtverwaltung es für vereinbar mit dem Neutralitätsgebot, dass städtische Institutionen und Einrichtungen – darunter der Stadtjugendausschuss, die Fachstelle für Demokratie und Vielfalt, das Kulturamt sowie Kulturbetriebe – sich öffentlich mit einem Netzwerk solidarisieren, das sich erklärtermaßen gegen eine im Bundestag und Gemeinderat vertretene Partei positioniert?  
  • Welche städtischen Ämter, Einrichtungen oder Eigenbetriebe sind formal oder informell Mitglied oder Unterstützer des Netzwerks „Karlsruhe gegen Rechts“?  
  • Werden Mitarbeiter oder Ressourcen der Stadtverwaltung oder städtischer Gesellschaften aktiv zur Teilnahme an Veranstaltungen oder der Organisation des Netzwerks freigestellt?  
  • Werden Personalstellen innerhalb der durch die Stadtverwaltung geförderter Vereine und Initiativen durch öffentliche Fördergelder subventioniert?  
  • Wurden städtische Logos, Räume oder Sachmittel für Netzwerk-Aktivitäten zur Verfügung gestellt (z. B. für Demonstrationen, Plakataktionen, Veröffentlichungen)? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?  
  • In welcher Höhe wurden in den Haushaltsjahren 2022 bis 2025 öffentliche Mittel über den Stadtjugendausschuss oder andere öffentliche Träger bzw. Ämter in Projekte des Netzwerks „Karlsruhe gegen Rechts“ eingebracht?  
  • Gibt es Zweckbindungen, Förderbescheide oder Leistungsvereinbarungen, in denen eine Verwendung städtischer Gelder für die Netzwerk-Koordination, Öffentlichkeitsarbeit oder Veranstaltungsorganisation geregelt ist?  
  • Welche Kontrollmechanismen bestehen, um die politische Neutralität bei der Verwendung dieser Mittel zu überprüfen?  
  • Welche Maßnahmen wird die Stadtverwaltung ergreifen, um eine politische Instrumentalisierung öffentlicher Gelder durch eindeutig parteiisch auftretende Strukturen künftig auszuschließen? 
  • Wird die Stadtverwaltung sowie städtische Einrichtungen die Beteiligung ihrer Institutionen am Netzwerk „Karlsruhe gegen Rechts“ angesichts der offenkundigen parteipolitischen Ausrichtung überdenken oder beenden? 

Sachverhalt

Die Beteiligung städtischer Einrichtungen an einem Netzwerk, das sich offen und wiederholt gegen eine demokratisch legitimierte Oppositionspartei wendet, ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot zur Neutralität des Staates unvereinbar. Insbesondere der Stadtjugendausschuss; als zentraler Akteur der kommunalen Jugendhilfe, darf nicht zum parteipolitischen Akteur gegen missliebige Parteien werden. Die Verwendung öffentlicher Mittel muss auf rechtlich zulässige und politisch neutrale Zwecke beschränkt bleiben.