Gewalt und Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung an Karlsruher Schulen gegen Schüler und Lehrer
In der Drucksache 17 / 9391 des Landtags Baden- Württemberg werden sowohl gegenüber dem Landesdurchschnitt, als auch im Vergleich zu den drei anderen größten Städten im Land eine signifikant größere Steigerung der Opferzahlen von Schülern ausgewiesen. Es ist im Sinne der Transparenz für die Karlsruhe Bürger von Interesse, welche Karlsruher Schulen die Schwerpunkte dieser Entwicklung sind, worin die Ursachen dafür liegen und welche Maßnahmen die Stadt zum Stopp dieser Entwicklung ergreifen will.
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten:
1. In der Drucksache 17 / 9391 des Landtags Baden- Württemberg wird für das Gebiet der Stadt Karlsruhe bei Straftaten ein Anstieg der Zahl der Opfer vom Typ „Schüler“ von 66 auf 99, d.h. um von 50% zwischen den Jahren 2018 und 2024 ausgewiesen. Eine Zahl von 99 Straftatenopfern bedeutet rund 1 Opfer an jedem zweiten Unterrichtstag. Wie schlüsseln sich diese Opferzahlen auf die einzelnen Karlsruher Schulen auf? Der Ausweis der Zahlen ist je Schule für jedes Jahr des Zeitraums 2018 bis 2024 anzugeben.
2. In der genannten Drucksache 17 / 9391 wird für das Land insgesamt eine Zunahme der Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Straftaten bei denen mindestens ein Opfer mit dem Opfertyp „Schüler“ beteiligt war von 466 auf 998, d.h. um 112% % zwischen den Jahren 2018 und 2024 ausgewiesen. Darunter nahm Zahl männlicher Tatverdächtiger von 392 auf 791 zu. Wie hat sich die Zahl dieser Tatverdächtigen an den Schulen in der Stadt Karlsruhe in Summe entwickelt? Der Ausweis der Zahlen ist für jedes Jahr des Zeitraums 2018 bis 2024 differenziert nach Tätergeschlecht anzugeben.
3. In welchen 10 der insgesamt rund 90 öffentlichen Schulen lag die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigten, bei Straftaten bei denen mindestens ein Opfer mit dem Opfertyp „Schüler“ beteiligt war, im Jahr 2024 am höchsten? Für jede dieser 10 Schulen ist der Ausweis der Täterzahlen differenziert nach deren Geschlecht anzugeben.
4. Welche Ursachen sieht die Verwaltung für den weitaus größeren Anstieg der Zahlen vom Opfertyp „Schüler“ im Zeitraum zwischen 2018 und 2024 in der Stadt Karlsruhe (+50%), im Vergleich zur Entwicklung in den Städten Stuttgart (+39%), Mannheim (+7%) und Freiburg (-10%)?
5. Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung zu ergreifen, um dieser Entwicklung in Karlsruhe Einhalt zu gebieten?
Stellungnahme der Stadt
Die in der Anfrage genannten Zahlen stammen aus der Landtagsdrucksache 17/9391, in der das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) berichtet. Die Stadt Karlsruhe und ihre Schulen erheben keine eigenen Daten zu Straftaten mit dem Opfertyp „Schüler“. Eine Zuordnung der in der PKS ausgewiesenen Fälle zu einzelnen Schulen liegt der Stadt nicht vor und kann auch nicht vorgenommen werden. Für weitergehende Auswertungen sind ausschließlich die Landespolizei bzw. das Innenministerium zuständig.
Zu Punkt 1 und 2:
Die Stadt kann keine schulbezogenen Opfer- oder Tatverdächtigenzahlen bereitstellen. Weder Schulträger noch Schulen führen kriminalstatistische Erhebungen. Die Stadtverwaltung erhält auch keine Einzelfalldaten der Polizei, die solche Auswertungen ermöglichen würden.
Zu Punkt 3:
Eine Rangfolge von Schulen anhand polizeilicher Tatverdächtigenzahlen ist der Stadt nicht möglich.
Die in der Drucksache genannten PKS-Werte sind nur auf Ebene der Stadt- und Landkreise verfügbar; weitergehende Auswertungen liegen ausschließlich bei der Polizei.
Zu Punkt 4 (Ursachen):
Die PKS ist eine Anzeige- und Ermittlungsstatistik. Sie bildet das polizeilich bekannte Hellfeld ab und ist damit abhängig von Meldewegen, Schwerpunktsetzungen und einzelnen Fallkonstellationen. Jahres- und Stadtvergleiche erlauben daher keine direkten Aussagen über tatsächliche Veränderungen der Sicherheitslage an Schulen. Da die Stadt weder Zugriff auf Fallakten noch auf vertiefte Auswertungen hat, kann sie keine belastbare Aussage zu Ursachen der in der Drucksache ausgewiesenen Steigerungsraten treffen. Eine fachliche Einordnung kann nur durch Polizei und Innenministerium erfolgen.
Zu Punkt 5 (Maßnahmen):
Unabhängig von statistischen Schwankungen verfolgt die Stadt Karlsruhe einen umfassenden
präventiven Ansatz. Dazu gehören insbesondere:
• flächendeckende Schulsozialarbeit in enger Kooperation mit Jugendhilfe und Schulen,
• präventive Programme zu Gewalt, Konfliktkultur, Medienbildung und Gesundheit,
• kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Polizei im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft
Schule–Polizei,
• Beratungsangebote von Schulpsychologie und Jugendhilfe bei Konflikt- und Krisenlagen.
Diese Maßnahmen bestehen seit Jahren und werden fortlaufend weiterentwickelt. Eine unmittelbare Reaktion auf die in der Drucksache ausgewiesenen PKS-Werte erfolgt nicht, da die Stadt keine eigenen kriminalstatistischen Erhebungen vornimmt und keine schulbezogenen Falldaten besitzt.
Schulen tragen eine pädagogische und organisatorische Verantwortung für ein sicheres Lernumfeld.
Dazu gehören klare Regeln für das schulische Zusammenleben, Präventionsarbeit, frühes Erkennen von Konflikten und die konsequente Einbindung von Schulsozialarbeit, Jugendhilfe und Polizei, wenn es erforderlich ist. Lehrkräfte und Schulleitungen handeln dabei innerhalb der Vorgaben des Kultusministeriums und nach den schulrechtlichen Verfahren – insbesondere bei Gewalt, Mobbing oder Gefährdungen. Gleichzeitig gilt: Schulen sind keine Ermittlungsbehörden und führen keine Kriminalstatistik. Die Bewertung von Straftaten, die Zurechnung zu Tatverdächtigen sowie die Einordnung von Entwicklungen liegen allein in der Zuständigkeit der Polizei und des Innenministeriums. Schulen leisten Prävention und pädagogische Begleitung – nicht polizeiliche Strafverfolgung.