Die Verwaltung wird um die Beantwortung folgender Fragen zum Thema Geschlechterwechsel in Karlsruhe (Namens- und Personenstandsänderungen, Beratungsangebote, begleitende Projekte, Förderungen und bauliche Maßnahmen) gebeten:
1. Statistik & Entwicklung
1.1 Wie viele Personen haben in Karlsruhe in den letzten fünf Jahren einen Geschlechterwechsel nach dem Transsexuellengesetz (TSG) bzw. nach den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen beantragt oder vollzogen?
1.2 Wie viele Anträge sind derzeit anhängig?
1.3 Welche Altersgruppen (bis 14 Jahre, 14 bis 18 Jahre, 18 bis 30 Jahre, 30 bis 40 Jahre, über 40 Jahre) sind hiervon in welchem Umfang betroffen?
1.4 In welche Richtung erfolgten die Geschlechtswechsel (männlich → weiblich, weiblich → männlich, männlich/weiblich → divers bzw. andere Eintragungen)? (Bitte Angabe der jeweiligen Anzahl je genannter Richtung.)
1.5 Gab es auch Fälle, in denen nach einem erfolgten Wechsel wieder eine Rückänderung des Geschlechtseintrags beantragt oder durchgeführt wurde?
1.5.1. Wenn ja, wie viele in welcher Alterskohorte (bis 14 Jahre, 14 bis 18 Jahre, 18 bis 30 Jahre, 30 bis 40 Jahre, über 40 Jahre) und in welche Richtung?
2. Kosten & Verwaltungsaufwand
2.1 Welche Kosten sind der Stadt Karlsruhe durch gerichtliche Verfahren, Gutachten, Verwaltungsaufwand oder sonstige Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit Geschlechterwechseln in den letzten fünf Jahren entstanden?
2.2 Welche Stellen innerhalb der Verwaltung sind mit dem Thema befasst und in welchem personellen Umfang?
2.3 Welche Gebühren werden von der Stadt Karlsruhe je Fall berechnet? Auf welche Summen beliefen sic h diese Gebühren in den einzelnen Jahren seit 2020?
3. Förderungen & Projekte
3.1 Welche Vereine, Beratungsstellen oder Initiativen, die sich mit Transsexualität, Transidentität oder Geschlechterwechsel befassen, werden von der Stadt Karlsruhe finanziell unterstützt?
3.2 In welcher Höhe sind seit 2019 Fördermittel geflossen? (Bitte nach Jahren und Empfängern aufschlüsseln.)
3.3 Welche Projekte oder Kampagnen zum Thema „Geschlecht“ oder „Geschlechtervielfalt“ hat die Stadt selbst initiiert oder unterstützt?
4. Begleitende Maßnahmen
4.1 In wie vielen städtischen Einrichtungen (Schulen, Jugendzentren, Kindergärten etc.) wurden in den letzten fünf Jahren Informationsveranstaltungen oder Projekte zum Thema „Geschlechtervielfalt“ durchgeführt?
4.2 Welche Kosten sind dadurch entstanden und aus welchen Haushaltsstellen wurden diese gedeckt?
4.3 Werden bei städtischen Formularen, Online-Diensten oder Verwaltungsakten aktuell Anpassungen im Hinblick auf Geschlechtsidentität vorgenommen? Wenn ja: Welche Kosten entstehen dadurch?
5. Rechtliche Grundlagen
5.1 Auf welcher Rechtsgrundlage unterstützt die Stadt Karlsruhe Projekte zum Thema „Geschlechterwechsel“ oder „Geschlechtervielfalt“?
5.2 Inwieweit sieht die Verwaltung die Zuständigkeit der Kommune in diesem Themenfeld, das originär in den Kompetenzbereich von Bund und Ländern fällt?
6. Bauliche Maßnahmen
6.1 In welchen städtischen Gebäuden (Schulen, Ämtern, Sportstätten, Bädern, Kultureinrichtungen usw.) wurden in den letzten fünf Jahren welche baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Geschlechterwechsel oder Geschlechtervielfalt vorgenommen (z. B. Einrichtung von „Unisex-Toiletten“, „Diversity-Umkleiden“ oder spezielle Beschilderungen)?
6.2 Welche Kosten sind hierfür jeweils angefallen? (Bitte nach Jahr, Einrichtung und Maßnahme aufschlüsseln.)
6.3 Welche zukünftigen baulichen Maßnahmen sind in diesem Bereich geplant oder bereits im Haushaltsplan veranschlagt?
6.4 Erfolgen diese Maßnahmen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, Empfehlungen von Fachstellen oder aufgrund von Beschlüssen des Gemeinderats?
6.5 Gibt es Fördermittel (Bund, Land, Stiftungen), die für solche Maßnahmen in Anspruch genommen wurden oder beantragt sind?
Sachverhalt/Begründung
Die AfD-Fraktion hält es für erforderlich, die finanziellen, organisatorischen und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Themas Geschlechterwechsel auf die Stadt Karlsruhe transparent darzustellen. Nur durch eine vollständige Übersicht über Kosten, Verwaltungsaufwand, Förderungen, Projekte, bauliche Maßnahmen sowie die konkrete Entwicklung der beantragten / vorgenommenen Geschlechtswechsel kann eine sachgerechte Abwägung über den Einsatz kommunaler Ressourcen erfolgen.