Laut Recherchen von Stern/RTL sind „Tausende gefälschte Sprachzertifikate und Integrationstests im Umlauf“. Diese Nachweise sind oftmals Voraussetzung für Einbürgerungen, Aufenthaltstitel oder Niederlassungserlaubnisse. Angeboten werden solche Fälschungen über soziale Medien und Internetplattformen – teils für mehrere tausend Euro pro Zertifikat.
Angesichts dieser Recherche kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch in Karlsruhe gefälschte Nachweise vorgelegt und möglicherweise anerkannt wurden. Das Vertrauen der Bürger in ein rechtsstaatliches Einbürgerungsverfahren erfordert größtmögliche Transparenz und Kontrolle.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Fälle in Karlsruhe
1.1 Wie viele Verdachtsfälle oder nachgewiesene Fälle von gefälschten Sprachtests oder Integrationszertifikaten sind den Karlsruher Behörden seit 2020 bekannt?
1.2 In wie vielen Fällen kam es zu Ermittlungsverfahren, Verurteilungen oder Aberkennungen von Aufenthaltstiteln, Niederlassungserlaubnissen oder Einbürgerungen? - Prüfverfahren
2.1 Welche Verfahren nutzt die Stadt Karlsruhe aktuell, um die Echtheit von Sprach- und Integrationszertifikaten zu prüfen?
2.2 Werden regelmäßig Rückfragen bei den jeweiligen Prüfungsinstitutionen gestellt (z. B. TELC, Goethe-Institut, Volkshochschulen)?
2.3 Gibt es eine elektronische Verifizierung oder stichprobenartige Überprüfungen?
2.4 Falls ja, wie findet eine stichprobenartige Überprüfung statt?
2.5 Falls derzeit keine speziellen Prüfverfahren existieren: Ist aufgrund der bundesweiten Berichte über Fälschungen ein verbindliches Prüfverfahren für Karlsruhe in Planung? Wenn ja, wie soll dieses ausgestaltet werden? - Aufenthaltstitel / Familiennachzug
3.1 Wie wird in Karlsruhe die Echtheit der Sprachzertifikate für Aufenthaltstitel, insbesondere beim Familiennachzug (A1-Niveau), überprüft?
3.2 Gibt es bekannte Fälle, in denen gefälschte A1-Zertifikate vorgelegt wurden?
3.3 Falls ja, welche rechtlichen Konsequenzen waren die Folge? - Niederlassungserlaubnis
4.1 Welche Prüfungen führt die Stadt durch, um das vorgeschriebene B1-Niveau nachzuweisen?
4.2 Wurden seit 2020 Fälle festgestellt, in denen nachträglich gefälschte Sprachzertifikate bei Niederlassungserlaubnissen aufgefallen sind?
4.3 Falls ja, welche rechtlichen Konsequenzen waren die Folge? - Einbürgerung
5.1 Wie stellt die Stadt sicher, dass beim Einbürgerungsverfahren (B1-Niveau und Einbürgerungstest „Leben in Deutschland“) ausschließlich echte Nachweise vorgelegt werden?
5.2 Gab es seit 2020 Fälle von Fälschungen im Einbürgerungsverfahren in Karlsruhe?
5.3 Falls ja, welche rechtlichen Konsequenzen waren die Folge? - Schulung des Personals
6.1 Wie wird das städtische Personal geschult, um Fälschungen zu erkennen?
6.2 Ist vorgesehen, die Schulungen auszubauen oder eine spezialisierte Stelle innerhalb der Verwaltung einzurichten? - Konsequenzen bei Betrug
7.1 Welche rechtlichen Schritte leitet die Stadtverwaltung bei nachgewiesenem Betrug ein?
7.2 Werden Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnisse oder Einbürgerungen bei nachträglich entdeckten Fälschungen zurückgenommen? - Statistik & Transparenz
8.1 Wie viele Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnisse und Einbürgerungen wurden in Karlsruhe seit 2020 erteilt?
8.2 Wie viele Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnisse und Einbürgerungen wurden in Karlsruhe seit 2020 zurückgenommen?
8.3 Gibt es in den Statistiken Hinweise auf eine Zunahme verdächtiger Fälle im Zusammenhang mit gefälschten Nachweisen? - Zusammenarbeit mit Behörden
9.1 Besteht ein Austausch mit Landes- oder Bundesbehörden, um Fälschungen schneller zu erkennen und einheitlich dagegen vorzugehen?
9.2 Welche Rolle spielen Polizei und Staatsanwaltschaft Karlsruhe in diesem Zusammenhang?
Sachverhalt/Begründung
Die Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran, dass Einbürgerungen und Aufenthaltstitel ausschließlich rechtmäßig und auf Grundlage echter Prüfungen erfolgen. Gefälschte Tests untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat und benachteiligen ehrliche Antragsteller. Die Stadt Karlsruhe trägt eine besondere Verantwortung, Missbrauch zu verhindern und im Verdachtsfall konsequent zu handeln.