Laut Recherchen von Stern/RTL sind „Tausende gefälschte Sprachzertifikate und Integrationstests im Umlauf“. Diese Nachweise sind oftmals Voraussetzung für Einbürgerungen, Aufenthaltstitel oder Niederlassungserlaubnisse. Angeboten werden solche Fälschungen über soziale Medien und Internetplattformen – teils für mehrere tausend Euro pro Zertifikat.
Angesichts dieser Recherche kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch in Karlsruhe gefälschte Nachweise vorgelegt und möglicherweise anerkannt wurden. Das Vertrauen der Bürger in ein rechtsstaatliches Einbürgerungsverfahren erfordert größtmögliche Transparenz und Kontrolle.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung unserer Fragen gebeten
Sachverhalt/Begründung
Die Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran, dass Einbürgerungen und Aufenthaltstitel ausschließlich rechtmäßig und auf Grundlage echter Prüfungen erfolgen. Gefälschte Tests untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat und benachteiligen ehrliche Antragsteller. Die Stadt Karlsruhe trägt eine besondere Verantwortung, Missbrauch zu verhindern und im Verdachtsfall konsequent zu handeln.
Stellungnahme der Stadt
Vorbemerkung:
Gefälschte Sprach- und Integrationszertifikate sind ein bundesweit bekanntes Problem, das auch die Stadt Karlsruhe sehr ernst nimmt. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in rechtsstaatliche Aufenthaltstitel- und Einbürgerungsverfahren setzt voraus, dass ausschließlich echte und inhaltlich richtige Nachweise anerkannt werden. Die Verwaltung prüft daher die vorgelegten Unterlagen sorgfältig, arbeitet eng mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden zusammen und leitet in Verdachtsfällen konsequent strafrechtliche Schritte ein.
Im Bereich Einbürgerungen werden als formelle Sprachzertifikate grundsätzlich nur Telc-Zertifikate akzeptiert. Denn die Telc-Prüfungsregularien stellen nicht nur sicher, dass die Prüfung mit ausreichender räumlicher, technischer und personeller Ausstattung stattfindet und bei der Prüfung die Identität des Prüflings durch ein amtliches Ausweisdokument nachgewiesen wird, sondern die Telc-Zertifikate werden auch auf Papier mit Sicherheitsmerkmalen ausgestellt, was die Prüfung auf Echtheit erleichtert.
Zu betonen ist, dass die Mehrzahl der Antragstellenden im Falle der Einbürgerung ihre Sprachkenntnisse nicht über solche formellen Sprachzertifikate nachweist, sondern durch deutsche Schulabschlüsse, ein deutschsprachiges Studium oder eine DSH-Prüfung.
Darüber hinaus muss jede handlungsfähige antragsstellende Person persönlich zum Einbürgerungsgespräch erscheinen. Im Rahmen dieses Gesprächs werden allen Personen auch Fragen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu Extremismus gestellt. Spätestens hier treten unzureichende Sprachkenntnisse in aller Regel deutlich hervor.
1.Fälle in Karlsruhe
1.1 Wie viele Verdachtsfälle oder nachgewiesene Fälle von gefälschten Sprachtests oder Integrationszertifikaten sind den Karlsruher Behörden seit 2020 bekannt?
Ausländerbehörde: Nach bisheriger Erkenntnislage wurden der Ausländerbehörde in diesem Zeitraum circa 25 Sprachzertifikate mit Fälschungscharakter vorgelegt.
Einbürgerungsbehörde: Seit dem Jahr 2020 wurden im Bereich der Einbürgerungen insgesamt drei Fälle nachweislich gefälschter Sprachzertifikate festgestellt. In allen Fällen erfolgte eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung, mittelbarer Falschbeurkundung sowie Erschleichens der Einbürgerung.
Darüber hinaus kommt es jährlich in circa 15 bis 30 Fällen zu Verdachtsmomenten, in denen die Sprachkenntnisse von Einbürgerungsbewerbenden nicht mit dem vorgelegten Zertifikat übereinstimmen. In der Regel ist jedoch ein tatsächlicher Verlust der einmal erworbenen Sprachkenntnisse der Grund. Für gefälschte Integrationszertifikate gab es im genannten Zeitraum keinen Verdachtsfall.
1.2 In wie vielen Fällen kam es zu Ermittlungsverfahren, Verurteilungen oder Aberkennungen von Aufenthaltstiteln, Niederlassungserlaubnissen oder Einbürgerungen?
Ausländerbehörde: In allen Fällen kam es zu Rücknahmen bereits erteilter Aufenthaltstitel beziehungsweise Ablehnungen von Anträgen auf die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von Aufenthaltstiteln.
Einbürgerungsbehörde: In den drei bei Antwort 1.1 genannten Fällen erfolgte eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung, mittelbarer Falschbeurkundung sowie Erschleichens der Einbürgerung.
2.Prüfverfahren
2.1 Welche Verfahren nutzt die Stadt Karlsruhe aktuell, um die Echtheit von Sprach- und Integrationszertifikaten zu prüfen?
Ausländerbehörde: Im Prozess des Antragsverfahrens zur Erteilung eines Aufenthaltstitels lässt sich die Ausländerbehörde die Originale der Zertifikate vorlegen. In Zweifelsfällen wird der Erteilungsprozess unterbrochen und Ermittlungen durchgeführt. Grundsätzlich kann bei den Sprachschulen im Einzelfall nachgefragt werden.
Einbürgerungsbehörde: Im Bereich der Einbürgerungen müssen Sprach- und Integrationszertifikate ausnahmslos im Original vorgelegt werden. Diese werden bei Zweifeln mit vorliegenden Mustern verglichen. Hierfür stehen unter anderem UV-Prüfgeräte und Lupen zur Verfügung. Rückfragen bei Prüfungsinstitutionen (zum Beispiel Goethe-Institut, Volkshochschulen) erfolgen bei konkretem Verdacht.
2.2 Werden regelmäßig Rückfragen bei den jeweiligen Prüfungsinstitutionen gestellt (z. B. TELC, Goethe-Institut, Volkshochschulen)?
Ausländerbehörde: In Zweifelsfällen fragen die Sachbearbeitenden der Ausländerbehörde bei den jeweiligen Instituten im Einzelfall nach.
Einbürgerungsbehörde: Rückfragen bei Prüfungsinstitutionen (zum Beispiel Goethe-Institut, Volkshochschulen) erfolgen bei konkretem Verdacht.
2.3 Gibt es eine elektronische Verifizierung oder stichprobenartige Überprüfungen?
Ausländerbehörde und Einbürgerungsbehörde: Es besteht bei einzelnen Instituten die Möglichkeit, Zertifikate online verifizieren zu lassen.
2.4 Falls ja, wie findet eine stichprobenartige Überprüfung statt?
Ausländerbehörde und Einbürgerungsbehörde: Wie unter Nr. 2.2 bereits genannt, findet auch hier in Zweifelsfällen die Einzelfallprüfung statt.
2.5 Falls derzeit keine speziellen Prüfverfahren existieren: Ist aufgrund der bundesweiten Berichte über Fälschungen ein verbindliches Prüfverfahren für Karlsruhe in Planung?
Wenn ja, wie soll dieses ausgestaltet werden?
Ausländerbehörde: Umfassende Online-Prüfverfahren werden nicht angeboten. Das Ministerium für Justiz und Migration hat den Ausländerbehörden eine als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestufte allgemeine Handlungsempfehlung zur Prüfung und zum Umgang mit Sprachzertifikaten zur Verfügung gestellt. Diese kommt in der Ausländerbehörde zur Anwendung.
3.Aufenthaltstitel / Familiennachzug
3.1 Wie wird in Karlsruhe die Echtheit der Sprachzertifikate für Aufenthaltstitel, insbesondere beim Familiennachzug (A1-Niveau), überprüft?
Diese Prüfung obliegt grundsätzlich den deutschen Auslandsvertretungen und ist im Prozess des Visumantrags integriert. In den vereinzelten Fällen, in denen auf das Visumverfahren verzichtet wird, werden die Sprachzertifikate von den Mitarbeitenden der Ausländerbehörde nach der gleichen Verfahrensweise wie oben bereits beschrieben geprüft.
3.2 Gibt es bekannte Fälle, in denen gefälschte A1-Zertifikate vorgelegt wurden?
Mangels Zuständigkeit der Ausländerbehörde liegen keine Erkenntnisse der Entscheidungen der Auslandsvertretungen vor.
3.3 Falls ja, welche rechtlichen Konsequenzen waren die Folge?
Es ist davon auszugehen, dass die Auslandsvertretungen Visaanträge in den Fällen gefälschter A1 Zertifikate ablehnen.
4.Niederlassungserlaubnis
4.1 Welche Prüfungen führt die Stadt durch, um das vorgeschriebene B1-Niveau nachzuweisen?
Der Nachweis ist über ein entsprechendes Sprachzertifikat zu führen und gehört regelmäßig zu den zu prüfenden Unterlagen in den Antragsverfahren.
4.2 Wurden seit 2020 Fälle festgestellt, in denen nachträglich gefälschte Sprachzertifikate bei Niederlassungserlaubnissen aufgefallen sind?
Ja, durch Erkenntnisse der Polizei und Justizbehörden.
4.3 Falls ja, welche rechtlichen Konsequenzen waren die Folge?
In den bei der Ausländerbehörde bekannt gewordenen Fällen kam es zum Widerruf beziehungsweise Rücknahme von Aufenthaltstiteln.
5.Einbürgerung
5.1 Wie stellt die Stadt sicher, dass beim Einbürgerungsverfahren (B1-Niveau und Einbürgerungstest „Leben in Deutschland“) ausschließlich echte Nachweise vorgelegt werden?
5.2 Gab es seit 2020 Fälle von Fälschungen im Einbürgerungsverfahren in Karlsruhe?
5.3 Falls ja, welche rechtlichen Konsequenzen waren die Folge?
Es wird inhaltlich auf die Antworten bei Fragen 1, 2 und 6 bis 8 verwiesen.
6.Schulung des Personals
6.1 Wie wird das städtische Personal geschult, um Fälschungen zu erkennen?
Ausländerbehörde: Die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde werden in den Abteilungs- und Sachgebietsbesprechungen zu dem allgemeinen Thema der Dokumentenprüfung sensibilisiert. Anfang 2024 wurden die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde durch eine In-house-Schulung von externen Fachleuten geschult. Darüber hinaus nehmen die Mitarbeitenden bedarfsgesteuert an Schulungsmaßnahmen bei externen Akademien teil.
Einbürgerungsbehörde: Im Bereich Einbürgerung wird das Personal laufend geschult und sensibilisiert. Die Mitarbeitenden haben Zugriff auf eine Urkundendatenbank, in der entsprechende Muster von Telc und BAMF hinterlegt sind. Das Innenministerium Baden-Württemberg leitet alle bekannten Informationen über gefälschte Nachweise zeitnah an die Kommunen weiter.
6.2 Ist vorgesehen, die Schulungen auszubauen oder eine spezialisierte Stelle innerhalb der Verwaltung einzurichten?
Schulungen sind grundsätzlich ein sehr gutes Mittel um die Kompetenzen der Mitarbeitenden, gerade im Bereich der Dokumentensicherheit, zu verbessern. Diese Maßnahmen stehen im Kontext der komplexen Aufgabenerfüllung, den Schulungsbedarfen in den weiteren ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Themen sowie dem Angebot und dem Budget. Die Einrichtung einer spezialisierten Stelle wird in diesem Zusammenhang als nicht notwendig erachtet und ist deshalb nicht vorgesehen.
7. Konsequenzen bei Betrug
7.1 Welche rechtlichen Schritte leitet die Stadtverwaltung bei nachgewiesenem Betrug ein?
Ausländerbehörde: Die entsprechenden Verdachtsfälle werden in Form von Ermittlungsverfahren durch die Sachbearbeitenden der Ausländerbehörde beim Polizeipräsidium Karlsruhe zur Anzeige gebracht. Wird ein Strafverfahren eingeleitet und es kommt zu einer Verurteilung, werden die Anträge auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels abgelehnt. Die Aufenthaltstitel werden entsprechend den rechtlichen Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes überprüft. Je nach Ergebnis wird der Aufenthaltstitel belassen beziehungsweise widerrufen oder es kommt zu einem Ausweisungsverfahren.
Einbürgerungsbehörde: Bei hinreichendem Betrugs- oder Fälschungsverdacht werden konsequent Strafanzeigen gestellt. Einbürgerungsverfahren werden in diesen Fällen nicht weitergeführt beziehungsweise bereits getroffene Entscheidungen können nachträglich zurückgenommen werden. Zu den rechtlichen Schritten verweisen wir auf die Antwort der Frage 1.
7.2 Werden Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnisse oder Einbürgerungen bei nachträglich entdeckten Fälschungen zurückgenommen?
Ja, nach entsprechenden Einzelfallprüfungen. Siehe auch die Antwort zur vorausgehenden Frage.
8. Statistik & Transparenz
8.1 Wie viele Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnisse und Einbürgerungen wurden in
Karlsruhe seit 2020 erteilt?
Ausländerbehörde: Die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde haben seit 2020 insgesamt 63.113 Aufenthaltserlaubnisse und 17.004 Niederlassungserlaubnisse erteilt.
Einbürgerungsbehörde: Seit 2020 bis einschließlich Juni 2025 wurden 2881 Personen eingebürgert.
8.2 Wie viele Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnisse und Einbürgerungen wurden in Karlsruhe seit 2020 zurückgenommen?
Ausländerbehörde: Hierzu führt die Ausländerbehörde keine Statistik.
Einbürgerungsbehörde: In den letzten Jahren wurde kein Fall bekannt, in welchem die Rücknahme der Einbürgerung notwendig war.
8.3 Gibt es in den Statistiken Hinweise auf eine Zunahme verdächtiger Fälle im Zusammenhang mit gefälschten Nachweisen?
Ausländerbehörde: Die Ausländerbehörde hat keine Erkenntnisse über eine Zunahme der Fälle.
Einbürgerungsbehörde: Eine Steigerung wurde nicht festgestellt.
9. Zusammenarbeit mit Behörden
9.1 Besteht ein Austausch mit Landes- oder Bundesbehörden, um Fälschungen schneller zu erkennen und einheitlich dagegen vorzugehen?
Ausländerbehörde: Die Ausländerbehörde wird regelmäßig über Rechts- und Verfahrensänderungen sowie zu Hinweisen zu aktuellen Auffälligkeiten und auch zur Prüfung von Dokumenten informiert. Informationen erhält die Ausländerbehörde insbesondere vom Bundesministerium des Inneren, Ministerium für Justiz- und Migration über das Regierungspräsidium Karlsruhe. Darüber hinaus werden auf der Arbeitsebene zwischen Regierungspräsidium Karlsruhe und Ausländerbehörde regelmäßig entsprechende Informationen ausgetauscht.
Einbürgerungsbehörde: Es besteht ein enger Austausch mit Polizei und Staatsanwaltschaft in konkreten Strafverfahren. Bei Rückfragen zu Einzelfällen und Zertifikaten wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einbezogen.
Darüber hinaus leiten das Regierungspräsidium und das Innenministerium aktuelle Hinweise und Informationen unmittelbar an die Kommunen weiter.
9.2 Welche Rolle spielen Polizei und Staatsanwaltschaft Karlsruhe in diesem Zusammenhang?
Ausländerbehörde: Neben der Staatsanwaltschaft steht gerade das Polizeipräsidium Karlsruhe über die Einbindung in den Ermittlungsverfahren hinaus für den Informationsaustausch auf der Arbeitsebene zur Verfügung.
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