Kosten-Nutzen-Analyse der Maßnahmen im Karlsruher Hitzeaktionsplan

Anfrage zum Thema: Kosten-Nutzen-Analyse der Maßnahmen im Karlsruher Hitzeaktionsplan (HAP) 

Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten: 

  • Welche Emissionsszenarien (RCP 2.6, RCP 4.5, RCP 8.5 etc.) bzw. Modellrechnungen wurden für die Karlsruher Klimaanpassungsstrategie bzw. den HAP herangezogen?  
  • Falls das Szenario RCP 8.5 Grundlage ist, weshalb wurde dieses als Planungsgrundlage gewählt, obwohl es laut aktuellen wissenschaftlichen Analysen zunehmend als „Worst-Case-Szenario“ betrachtet wird und derzeitige globale Emissionstrends unterhalb dieses Szenarios liegen?  
  • Gibt es innerhalb des Hitzeaktionsplans oder der LUBW-Betrachtungen auch eine Abwägung, wie sich die Annahmen und Maßnahmen unter realistischeren Szenarien (z.B. RCP 4.5) darstellen würden?  
  • Ist geplant, die Szenarienauswahl und Modellgrundlagen regelmäßig zu evaluieren und bei Bedarf anzupassen, um eine verhältnismäßige und realistische Planung sicherzustellen?  
  • Welche gesamten einmaligen und laufenden Kosten entstehen durch die Umsetzung des HAP in den nächsten fünf Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Personalkosten, Sachkosten, Kommunikations- und Werbekosten)?  
  • Wie hoch ist der bisherige Anteil externer Fördermittel und welche konkreten Verpflichtungen entstehen nach Auslaufen dieser Förderung für den städtischen Haushalt?  
  • Welche Personalkapazitäten sind derzeit gebunden bzw. sollen zusätzlich geschaffen werden?  
  • Wie bewertet die Verwaltung die nachfolgend genannten Einzelmaßnahmen hinsichtlich Zielgruppen und Ziel, zu erwartendem Nutzen (insbesondere konkret bezifferbare Verbesserungen) sowie jährlichem Aufwand (d.h. Personal-, Material-, und Sachkosten): 
  • Hitzetelefon  
  • Plakat- und Videokampagnen zu Hitzeschutz  
  • Hitzespaziergänge und „kühle Routen“  
  • Verteilung von Informationsflyern („Hitzeknigge“, mehrsprachige Materialien)  
  • Hitzepatenschaften  
  • Sensibilisierung und Schulung städtischer Mitarbeiter zum Hitzeschutz  
  •  Integration von Hitzeschutz in Kita- und Schulprojekte  
  •  Beiträge in sozialen Medien und Radiosendern  
  • Kühle Orte“ und „Cooling Center“ (laufende Betriebskosten, Nutzungszahlen)  
  • Wurde geprüft, inwiefern bestehende Informationskanäle wie der DWD oder Krankenkassen bereits ausreichende Warn- und Beratungsstrukturen bieten?  
  • Wurde geprüft, ob und welche Maßnahmen auf die Eigenverantwortung der Bürger verwiesen werden können, um unnötige Verwaltungskosten zu vermeiden?  
  • Wie wird sichergestellt, dass Maßnahmen mit geringer oder nicht messbarer Wirkung nicht dauerhaft finanziert werden?  
  • Welche Kennzahlen werden verwendet, um die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen zu überprüfen?  
  • Welche Maßnahmen sollen eingestellt werden, wenn keine messbaren Effekte nachweisbar sind?  
  • Gibt es Erfahrungswerte oder wissenschaftliche Studien, die belegen, dass Maßnahmen wie „Hitzetelefon“, „Hitzespaziergänge“ oder „Sensibilisierung von Verwaltungsmitarbeitern“ tatsächlich eine signifikante Verbesserung für die Zielgruppen bringen?  
  • Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass gesunde und mobile Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich selbstständig in der Lage sind, Risiken bei Hitze einzuschätzen und sich eigenverantwortlich zu schützen?  
  • Inwiefern wird bei der Umsetzung des HAP der Grundsatz der Subsidiarität und Eigenverantwortung berücksichtigt, um eine Überbürokratisierung und Entmündigung der Bürger zu vermeiden?  

 Sachverhalt 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage ist auf die sinnvolle Verwendung kommunaler Mittel ein erhöhtes Augenmerk zu richten. Deshalb ist eine Bewertung der Zweckmäßigkeit, Kosten und Effizienz der vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen des HAP unerlässlich. Dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Eigenverantwortung der Bürger nicht durch eine „Vollkasko“-Versorgung durch die Verwaltung ersetzt werden kann und sollte.