Kinderehen und Zwangsverheiratungen in Karlsruhe – Fallzahlen, Schutzmaßnahmen und Umsetzung des städtischen Schutzkonzepts
Kinderehen und Zwangsverheiratungen werfen erhebliche Fragen zum Schutz Minderjähriger, zur persönlichen Selbstbestimmung und zur Sicherung des Schulbesuchs auf. Neben bereits erfolgten Verheiratungen müssen auch Verdachtsfälle und drohende Zwangsverheiratungen frühzeitig erkannt werden.
Die Kleine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Nikolaos Boutakoglou und Emely Knorr, Drucksache 18/529 „Notfallbogen für Schulen in Baden-Württemberg über die Gefahr der Zwangsverheiratung von Schülerinnen und Schülern“, und die Antwort der Landesregierung vom 1. Oktober 2026 befassen sich mit der rechtlichen Behandlung von Kinderehen sowie mit Zwangsverheiratungen und dem Schutz betroffener Schülerinnen und Schüler. Die Landesantwort enthält Angaben zu rechtskräftigen Eheaufhebungen, sonstigen Erledigungen entsprechender Verfahren und Beratungsfällen der Fachberatungsstelle YASEMIN. Zugleich werden Lücken in der statistischen Erfassung deutlich.
Ein konkreter kommunaler Handlungsbedarf ergibt sich aus dem städtischen Konzept „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2“ von 2024. Dort wurden zum Thema Zwangsheirat unter anderem eine fehlende spezifische Beratungsstelle, fehlende statistische Angaben zur Häufigkeit der Beratungsfälle sowie ein fehlendes Netzwerk und nicht definierte Schutzabläufe in Karlsruhe festgestellt.
Vor diesem Hintergrund soll geklärt werden, welche Erkenntnisse der Stadt Karlsruhe zu entsprechenden Fällen vorliegen, wie betroffene oder gefährdete Personen geschützt werden und welche der im städtischen Konzept festgestellten Defizite inzwischen behoben wurden.
Dazu haben wir folgenden Fragenkatalog bei der Stadt eingereicht:
Die Stadtverwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Bekannt gewordene Kinderehen
Wie viele Ehen, bei denen mindestens eine Person zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährig war, sind den städtischen Dienststellen seit 2010 jährlich erstmals bekannt geworden und betrafen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Stadtgebiet Karlsruhe?
Soweit verfügbar, wird um eine Aufschlüsselung nach Alter und Geschlecht der bei Eheschließung minderjährigen Personen sowie nach Staatsangehörigkeit beider Ehepartner gebeten. Beim Alter bei Eheschließung ist mindestens zwischen unter 16 Jahren und 16 bis unter 18 Jahren zu unterscheiden.
2. Alter beim Bekanntwerden und aktuelle Situation
a) Wie viele der unter Frage 1 erfassten Personen waren beim erstmaligen Bekanntwerden des Falls bei der Stadt noch minderjährig?
b) Wie viele sind nach aktuellem Kenntnisstand der Stadt weiterhin minderjährig und halten sich im Stadtgebiet auf?
3. Rechtliche Behandlung und Erledigung
In wie vielen der erfassten Fälle wurde der Stadt bekannt, dass
a) die Ehe gerichtlich aufgehoben wurde,
b) die Ehe nach deutschem Recht als unwirksam behandelt wurde,
c) ein Aufhebungsantrag abgelehnt oder von einer Antragstellung abgesehen wurde,
d) das Verfahren auf andere Weise beendet wurde oder
e) der rechtliche Status beziehungsweise der Verfahrensausgang der Stadt nicht bekannt ist?
Soweit bekannt, werden die Gründe und eine jährliche Aufschlüsselung erbeten. Mögliche Überschneidungen zwischen den Kategorien sind kenntlich zu machen.
4. Laufende Verfahren und Weitergabe an zuständige Stellen
a) Wie viele Fälle sind der Stadt derzeit bekannt, in denen ein gerichtliches Verfahren zur Aufhebung einer im Minderjährigenalter geschlossenen Ehe läuft?
b) In wie vielen Fällen seit 2010 wurden entsprechende Sachverhalte durch städtische Dienststellen an das für Eheaufhebungsverfahren landesweit zuständige Regierungspräsidium Tübingen oder andere zuständige Stellen weitergegeben?
c) Welche Abläufe bestehen für diese Weitergabe? Erhält die Stadt Rückmeldungen über die weitere Bearbeitung und den Verfahrensausgang?
5. Zwangsverheiratungen, Verdachtsfälle und drohende Verheiratungen
a) Wie viele Fälle von bereits erfolgten Zwangsverheiratungen, konkreten Verdachtsfällen und drohenden Zwangsverheiratungen wurden den städtischen Dienststellen seit 2010 jährlich erstmals bekannt und betrafen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Stadtgebiet Karlsruhe?
Soweit erfasst, wird um eine getrennte Darstellung dieser Fallgruppen sowie nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Betroffenen gebeten. Minderjährige und volljährige Betroffene sind getrennt auszuweisen.
b) Nach welchen Kriterien werden die Fallgruppen unterschieden? Wie werden Fälle behandelt, in denen auf eine zunächst bekannt gewordene Gefährdung eine tatsächliche Verheiratung folgt?
6. Schülerinnen und Schüler sowie Schulbesuch
a) In wie vielen Fällen wurden der Stadt seit 2010 bereits erfolgte oder drohende Zwangsverheiratungen von Schülerinnen und Schülern bekannt?
b) In wie vielen dieser Fälle wurde nach Kenntnis der Stadt der Schulbesuch trotz bestehender Schulpflicht unterbrochen oder nicht fortgesetzt? Welche Schritte wurden zur Klärung des Verbleibs, zum Schutz der Betroffenen und zur Sicherung des weiteren Schulbesuchs eingeleitet?
Soweit verfügbar, wird um eine jährliche Aufschlüsselung gebeten.
7. Auslandsaufenthalte, ausbleibende Rückkehr und Notfallbogen
a) Welche abgestimmten Verfahren bestehen zwischen städtischen Dienststellen, Schulsozialarbeit, Schulen, Schulverwaltung und Polizei, wenn Hinweise auf eine drohende Zwangsverheiratung im Ausland vorliegen oder Schülerinnen und Schüler nach einem Auslandsaufenthalt nicht zurückkehren?
b) Gibt es hierfür schriftliche Handlungsempfehlungen, festgelegte Ansprechpartner und geregelte Meldewege? Wie werden gefährdete Personen vor Ferien- und Auslandsaufenthalten über Hilfsmöglichkeiten informiert?
c) Ist der in der Landtagsdrucksache 18/529 behandelte Notfallbogen von TERRE DES FEMMES bei den zuständigen städtischen Dienststellen und der Schulsozialarbeit bekannt?
d) Wie wird er dort eingesetzt, und welche Abstimmung mit Schulen und der zuständigen Schulverwaltung erfolgt hierzu?
8. Zuständigkeiten und Schutzabläufe
a) Welche städtischen Stellen werden bei Bekanntwerden einer Kinderehe, einer Zwangsverheiratung oder einer entsprechenden Gefährdung tätig?
b) Wer übernimmt die Koordination des jeweiligen Falls? Bestehen inzwischen verbindliche Schutzabläufe und Regelungen zur Zusammenarbeit mit Jugendamt, Polizei, Schulen, Regierungspräsidium und Fachberatungsstellen?
c) Wie wird eine unverzügliche Gefährdungseinschätzung bei Minderjährigen sichergestellt? D) Wie wird gewährleistet, dass Betroffene vertraulich und ohne Anwesenheit möglicherweise beteiligter Familienangehöriger beraten werden können?
9. Konkrete Hilfs- und Schutzmaßnahmen
a) Welche Beratungs-, Schutz- und Unterstützungsangebote stehen Betroffenen zur Verfügung beziehungsweise werden ihnen vermittelt?
b) In wie vielen Fällen seit 2010 erfolgten, soweit erfasst, jährlich Gefährdungseinschätzungen, Inobhutnahmen, Vermittlungen in sichere Unterbringungen oder an spezialisierte Fachberatungsstellen? Bitte unterscheiden Sie zwischen der Zahl der betroffenen Personen und der Zahl der Maßnahmen beziehungsweise Beratungskontakte.
c) Wie ist die Zusammenarbeit mit der Fachberatungsstelle YASEMIN organisiert?
d) In wie vielen Fällen wurden seit 2010 jährlich betroffene oder gefährdete Personen durch städtische Dienststellen dorthin vermittelt, soweit dies dokumentiert ist?
e) Bestehen nach Einschätzung der Verwaltung Versorgungslücken, Wartezeiten oder Schwierigkeiten bei der kurzfristigen sicheren Unterbringung?
10. Umsetzung des städtischen Konzepts
a) Welche der im städtischen Konzept „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Teil 2“ von 2024 zum Thema Zwangsheirat festgestellten Defizite bestehen weiterhin?
b) Welche Maßnahmen wurden seit Veröffentlichung insbesondere hinsichtlich spezialisierter Beratung, statistischer Erfassung, Vernetzung und verbindlicher Schutzabläufe umgesetzt?
c) Welche weiteren Maßnahmen sind vorgesehen, wer ist für deren Umsetzung verantwortlich und bis wann sollen verbleibende Lücken geschlossen werden?
11. Schulung und Prävention
a) Welche Schulungen und Präventionsmaßnahmen zum Erkennen und Verhindern von Kinderehen und Zwangsverheiratungen werden für städtische Beschäftigte, Schulsozialarbeiter und weitere beteiligte Fachkräfte angeboten?
b) Wie viele entsprechende Veranstaltungen fanden seit 2024 statt und wie viele Personen nahmen daran teil, soweit dies erfasst wird?
12. Datenerfassung, Datenlücken und externe Zuständigkeiten
a) Welche der erfragten Daten werden bei welchen städtischen Stellen erhoben und ausgewertet?
b) Wie wird verhindert, dass derselbe Fall durch die Beteiligung mehrerer Dienststellen mehrfach gezählt wird?
c) Für welche Angaben fehlen Daten, seit wann liegen jeweils auswertbare Informationen vor und welche Gründe bestehen für die Datenlücken?
d) Sind dokumentierte Einzelfälle oder vorhandene Fallübersichten zumindest in anonymisierter, zusammengefasster Form auswertbar?
e) Welche örtlichen Erkenntnisse liegen der Stadt unabhängig von der in der Landesantwort beschriebenen fehlenden statistischen Erfassung zum Schulbesuch nach Zwangsverheiratungen vor?
f) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, künftig eine regelmäßige anonymisierte Auswertung sicherzustellen?
g) Welche Stellen außerhalb der Stadtverwaltung sind für ergänzende Auskünfte zuständig, insbesondere zu gerichtlichen Verfahren und zur Schulpflicht? Liegen der Stadt bereits entsprechende Informationen dieser Stellen vor?