Ausreisepflicht

Für die Durchsetzung einer vollziehbaren Ausreisepflicht müssen die beteiligten Behörden zuverlässig zusammenarbeiten. Der Gemeinderat soll nachvollziehen können, ob die Stadt ihre Aufgaben erfüllt, relevante Erkenntnisse zeitnah weitergibt, offene Vorgänge nachverfolgt und mögliche Interessenkonflikte bei der Bearbeitung wirksam verhindert. Die Anfrage soll die städtischen Abläufe und möglichen Verbesserungsbedarf klären. Ein mit Nordrhein-Westfalen vergleichbarer Vorgang in Karlsruhe wird damit nicht unterstellt.

Die öffentliche Diskussion über die sogenannte „Coesfelder Liste“ in Nordrhein-Westfalen wirft die Frage auf, wie Behörden Informationen über ausreisepflichtige Personen bearbeiten und Unterstützungsangebote zur Vorbereitung von Rückführungen nutzen.

Für Karlsruhe ist insbesondere relevant, wie der Informationsaustausch zwischen der städtischen Ausländerbehörde und den zuständigen Landesbehörden organisiert ist und ob offene Vorgänge zuverlässig nachverfolgt werden. In der Stellungnahme zur Anfrage „Kommunale Ermessensspielräume im Aufenthaltsrecht, insbesondere für junge Geflüchtete in Ausbildung“ vom 19. November 2019 (Vorlage 2019/1024) beschrieb die Stadt regelmäßige Sachstandsmitteilungen an das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Die Anfrage fokussiert auf die eigenen Aufgaben und Erkenntnisse der Stadtverwaltung sowie auf die Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden.

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

1. Aufgabenverteilung und eingegangene Vorgänge

1.1 Welche Aufgaben übernimmt die städtische Ausländerbehörde aktuell bei der Bearbeitung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen, und welche Aufgaben liegen beim Regierungspräsidium Karlsruhe oder anderen Behörden? Bitte insbesondere Identitätsklärung, Mitwirkung bei der Passbeschaffung, Duldungen sowie Informationsweitergabe und Nachverfolgung berücksichtigen.

1.2 Hat die Stadt seit dem 1. Januar 2024 vom Land, vom Regierungspräsidium oder anderen Behörden Listen, Fallübersichten, Prüfaufträge oder sonstige Unterstützungsangebote zur Vorbereitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen erhalten? Falls ja, bitte Eingangsdatum beziehungsweise Eingangszeitraum, absendende Stelle, Zweck, betroffene Fallzahl, Bearbeitungsauftrag und Rückmeldefristen angeben. Soweit einschlägig, bitten wir um gesonderte Angaben zu Maßnahmen für bestimmte Herkunftsgruppen und zu Fällen mit bekannten strafrechtlichen Verurteilungen oder besonderen Sicherheitsbewertungen.

2. Bearbeitung, Personal und Interessenkonflikte

2.1 Wie wurden die eingegangenen Vorgänge erfasst, zugeordnet und bearbeitet? Wie viele Beschäftigte waren damit befasst? Bitte, soweit verfügbar, Vollzeitäquivalente, organisatorische Zuordnung und Entscheidungsbefugnisse angeben.

2.2 Wie viele der mit diesen Vorgängen befassten Beschäftigten besitzen (a) ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit, (b) die deutsche und mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit oder (c) keine deutsche, sondern eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten? Soweit rechtlich zulässig und mit vertretbarem Aufwand auswertbar, bitten wir um eine aggregierte Aufschlüsselung der ausländischen Staatsangehörigkeiten, ohne Beschäftigte oder Einzelfälle identifizierbar zu machen. Bitte Stichtag und Datenverfügbarkeit nennen.

2.3 Welche Regeln und Kontrollen bestehen, um Interessenkonflikte zu vermeiden, insbesondere bei persönlichen, familiären, wirtschaftlichen oder sonstigen Näheverhältnissen zu Antragstellern oder betroffenen Personen? Wie werden mögliche Konflikte offengelegt, Vorgänge gegebenenfalls anderen Beschäftigten zugewiesen und Entscheidungen kontrolliert?

2.4 Sind seit dem 1. Januar 2024 interne Prüfungen, Änderungen der Zuständigkeit oder Abgaben von Vorgängen wegen vermuteter Interessenkonflikte oder sonstiger Auffälligkeiten bekannt geworden? Falls ja, bitten wir um die anonymisierte Zahl, die wesentlichen Gründe und die jeweiligen Ergebnisse.

2.5 Wie viele der unter Frage 1.2 genannten Vorgänge waren zum jüngsten verfügbaren Stichtag hinsichtlich des städtischen Bearbeitungsauftrags abgeschlossen, noch offen oder ohne weitere Bearbeitung geblieben? Welche wesentlichen Gründe bestehen für offene oder nicht weiterbearbeitete Vorgänge, und in welchem Umfang wurden Rückmeldefristen eingehalten? Falls Unterstützungsangebote nicht genutzt wurden: Aus welchen Gründen, und welche eigenen Bearbeitungsschritte erfolgten stattdessen?

3. Zahl, Aufenthaltsstatus und Sicherheitskenntnisse

3.1 Wie viele Personen im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt waren zum 31. Dezember 2024, zum 31. Dezember 2025 und zum jüngsten verfügbaren Stichtag 2026 vollziehbar ausreisepflichtig? Wie viele davon verfügten über eine Duldung und wie viele nicht? Bitte Datenquellen nennen und Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen, für die eine andere Behörde zuständig ist, gesondert abgrenzen.

3.2 Bei wie vielen der aktuell vollziehbar ausreisepflichtigen Personen liegen der Stadt Erkenntnisse über rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen vor? Bei wie vielen liegen behördliche Einstufungen als Mehrfach- oder Intensivtäter beziehungsweise als Gefährder vor? Bitte Kategorien getrennt darstellen, Überschneidungen kenntlich machen und verwendete Definitionen nennen. Laufende Ermittlungsverfahren sind von rechtskräftigen Verurteilungen zu unterscheiden.

3.3 Auf welchen Wegen und innerhalb welcher Fristen erhält die Stadt entsprechende Informationen von Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Landesbehörden?

4. Informationsweitergabe, Identität und Rückführungshindernisse

4.1 Nach welchen Kriterien und innerhalb welcher Fristen übermittelt die Stadt rückführungsrelevante Erkenntnisse an das Regierungspräsidium? Wie werden Übermittlung, Rückfragen und weitere Bearbeitung dokumentiert, und wie wird bei ausbleibenden Rückmeldungen nachgefasst?

4.2 In wie vielen Fällen fehlen nach Kenntnis der Stadt derzeit eine geklärte Identität beziehungsweise erforderliche Reisedokumente? Welche Schritte hat die Stadt seit dem 1. Januar 2024 selbst unternommen und in wie vielen Fällen das Regierungspräsidium eingeschaltet?

4.3 Welche wesentlichen rechtlichen oder tatsächlichen Sachverhalte, die eine Rückführung verhindern oder verzögern, sind in den von der Stadt bearbeiteten Fällen dokumentiert? Bitte, soweit auswertbar, Kategorien und Fallzahlen nennen. In welchen Abständen beziehungsweise bei welchen Anlässen überprüft die Stadt im Rahmen ihrer Aufgaben, ob dokumentierte Hindernisse fortbestehen? Wie werden Änderungen an die zuständige Landesbehörde weitergegeben?

5. Ergebnisse und Bearbeitungsrückstände

5.1 Welche Zahlen liegen der Stadt für 2024, 2025 und den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum jüngsten verfügbaren Stichtag über erfolgte Abschiebungen und dokumentierte freiwillige Ausreisen aus ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich vor? Welche Erkenntnisse bestehen über gescheiterte oder abgebrochene Abschiebungsmaßnahmen und deren Gründe? Bitte zwischen eigenen Erkenntnissen und vom Regierungspräsidium übermittelten Angaben unterscheiden.

5.2 Bestehen derzeit Bearbeitungsrückstände? Falls ja, in welchem Umfang, aus welchen wesentlichen Gründen und mit welchen Maßnahmen sollen sie abgebaut werden? Bitte, soweit verfügbar, die Zahl und Altersstruktur überfälliger Vorgänge angeben. Wie stellt die Stadt sicher, dass Mitteilungen, Prüfaufträge und Rückfragen vollständig erfasst, fristgerecht bearbeitet und nachverfolgt werden? Werden wiederkehrende Verzögerungsgründe ausgewertet und Verbesserungsmaßnahmen daraus abgeleitet?