Demokratie leben

AfD-Fraktion fordert volle Transparenz bei „Demokratie leben!

Tatsächliche Mittelverwendung bislang weiterhin ungeklärt

Die AfD-Fraktion im Karlsruher Gemeinderat sieht nach der Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiterhin erheblichen Klärungsbedarf.

Wie aus der Antwort der Verwaltung hervorgeht, erhält die Stadt Karlsruhe wie bereits im Vorjahr auch im Jahr 2026 erneut Bundesmittel in Höhe von 140.000 Euro aus dem Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“. Zusätzlich sind weitere Drittmittel vorgesehen.

Besonders kritisch bewertet die AfD-Fraktion dabei, dass die dazu notwendige Beschlussfassung des Gemeinderats offenbar bislang noch gar nicht erfolgt ist.

Dazu erklärt Stadtrat Rouven Stolz: „Die Verwaltung bestätigt selbst, dass eine Beschlussfassung des zuständigen Gremiums erst noch geplant ist. Gleichzeitig wurden bereits Strukturen festgelegt, die Akteure gemeldet und Fördermittel zugewiesen. Genau deshalb haben wir nachgehakt.“

Auch die konkrete Mittelverwendung bleibt nach Auffassung der Fraktion weiterhin unklar. Die Verwaltung erklärte lediglich, dass die Bundesmittel an den Stadtjugendausschuss Karlsruhe weitergeleitet würden. Welche konkreten Projekte, Vereine oder Einzelmaßnahmen letztlich mit Steuergeld gefördert werden, bleibt dagegen weiterhin offen.

„Wer öffentliche Gelder verteilt, muss vollständig offenlegen, wer mit welchen Projekten davon profitiert und nach welchen Kriterien ausgewählt wird“, so Stolz weiter.

Kritisch sieht die AfD-Fraktion zudem die Zusammensetzung des sogenannten Bündnisses „Partnerschaft für Demokratie Karlsruhe“. Die bislang bekannt gewordene Struktur weise eine gewisse politische Schlagseite auf. „Demokratie bedeutet Meinungsvielfalt. Eine Einbindung überwiegend links-progressiver oder regierungsnaher Akteure, lässt den Eindruck politischer Einseitigkeit entstehen“, erklärt Stolz.

Die AfD-Fraktion hat daher eine umfangreiche Nachfrage an die Verwaltung eingereicht. Gefordert werden unter anderem:

• die vollständige Offenlegung sämtlicher Einzelmaßnahmen,

• die Benennung aller Letztempfänger,

• die jeweiligen Fördersummen,

• die Auswahlkriterien der Projekte,

„Gerade bei politisch sensiblen Förderprogrammen braucht es maximale Transparenz und demokratische Kontrolle. Steuergeld darf nicht in intransparente Parallelstrukturen fließen“, ergänzt AfD-Stadtrat Oliver Schnell dazu abschließend.

Folgend unsere Anfrage mit der Stellungnahme der Stadt:

Mit Schreiben vom 22.12.2025 hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend an die Zuwendungsempfänger im Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ Informationen zur Erfassung von Einzelmaßnahmen gegeben. Darin wird insbesondere klargestellt:

• Einzelmaßnahmen dürfen erst nach Prüfung und Freigabe durch die Regiestelle umgesetzt werden,

• Für 2026 ist eine Befassung und Beschlussfassung durch das zuständige kommunale Gremium verpflichtend,

• Sämtliche Akteure und Maßnahmen sind vollständig im Förderportal zu erfassen.

Zugleich ergibt sich aus der offiziellen Projektübersicht, dass die Stadt Karlsruhe im Jahr 2025 Bundesmittel in Höhe von 140.000 € erhalten hat. Siehe Link (Seite 2).

Vor diesem Hintergrund wird Verwaltung um Auskunft gebeten:

 

Vorab hat die Stadt noch einige Anmerkungen, bevor sie auf die Fragen antwortet:

Seit 2015 ist die Stadt Karlsruhe Trägerin der Partnerschaft für Demokratie Karlsruhe, gefördert durch das Ministerium für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend im Rahmen des  Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

Ziel des Bundesprogramms ist es, zur Stärkung der Demokratie und eines friedlichen, respektvollen Zusammenlebens beizutragen, Teilhabe zu fördern und die Arbeit gegen jede Form von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindlichkeit zu ermöglichen. Dazu wird auch weiterhin zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen des Staates in den drei Handlungsfeldern „Demokratieförderung“, „Vielfaltgestaltung“ und „Extremismusprävention“ gefördert.

Über die Partnerschaften für Demokratie sollen zivilgesellschaftlich und demokratisch aktive Menschen und Organisationen, die sich in ihrem kommunalen Umfeld für die Demokratie engagieren, gestärkt und vernetzt werden. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken, insbesondere von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft, wird eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort sowie eine Kultur der Kooperation, des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Anerkennung und Unterstützung gestärkt. Die Partnerschaften für Demokratie ermöglichen eine zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteurinnen und Akteure für Aktivitäten in den Handlungsfeldern des Bundesprogramms.

Nun zu unseren Fragen:

1. Welche Institutionen hat die Stadt Karlsruhe in welcher finanziellen Höhe aus den für 2025 erhaltenen Mitteln in Höhe von 140.000,00 € für welche konkreten Projekte gefördert?

Die Stadt Karlsruhe hat den Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe (stja) mit der Durchführung der Partnerschaft für Demokratie als zivilgesellschaftlichen Partner beauftragt, wie im Bundesprogramm vorgesehen. In diesem Rahmen wurden im Jahr 2025 die genannten Bundesmittel an den stja (Stadtjugendausschuss) weitergeleitet.

2. Welche zusätzlichen Eigenmittel hat die Stadt Karlsruhe den gemäß 1. geförderten Institutionen für welche konkreten Projekte für das Jahr 2025 zukommen lassen?

Es wurden dem stja keine weiteren Eigenmittel der Stadt Karlsruhe im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie zur Verfügung gestellt. Die weitere Förderung des stja ist aus dem Haushalt der Stadt Karlsruhe, Produktbereich 36, S.314 des Haushaltsplans ersichtlich.

3. Welche zusätzlichen Mittel für die gemäß 1. geförderten Institutionen für welche konkreten Projekte hat die Stadt aufgrund weiterer Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg oder der EU bereitgestellt?

Es wurden dem stja keine weiteren Landes- bzw. EU-Mittel durch die Stadt Karlsruhe im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie zur Verfügung gestellt.

4. Ist die Verwaltung der im Schreiben des Ministeriums genannten verpflichtenden nachträglichen Eintragung der Einzelmaßnahmen 2025 in das Förderportal bereits vollständig nachgekommen? 

Alle vorgegebenen Fristen werden eingehalten.

5. Hat eine Befassung und Beschlussfassung des Gemeinderats oder eines zuständigen Ausschusses zur Durchführung der „Partnerschaften für Demokratie“ stattgefunden?

• Falls ja: Wann? In welchem Gremium?

• Falls nein: Warum wurde gegen die Fördervoraussetzungen verstoßen?

Für das Förderjahr 2026 sind im Schreiben weitere neue Nebenbestimmungen aufgeführt:

So sind die Partnerschaften für Demokratie verpflichtet, alle Akteure des Bündnisses inkl. der jeweiligen Organisationen und Institutionen bis zum 28.2.2026 im Förderportal einzutragen.

Des Weiteren werden die Förderungen für 2026 u.a. nur unter der Bedingung gewährt, dass die Zuwendungsempfänger, hier die Stadt Karlsruhe, der Regiestelle des BAFzA nachweisen, dass ihr nach der jeweiligen Gemeindeordnung gewähltes Organ der kommunalen Selbstverwaltung, hier der Karlsruher Gemeinderat, mit der Durchführung der Partnerschaft für Demokratie befasst wurde und dazu eine Beschlussfassung erfolgt ist. Eine derartige Befassung ist nach unserer Kenntnis bislang nicht erfolgt.

Eine Beschlussfassung ist laut Vorgabe innerhalb des aktuellen Kalenderjahres durch das zuständige Gremium geplant.

6. Ist die Verwaltung der Pflicht alle Akteure des Bündnisses inkl. der jeweiligen Organisationen und Institutionen bis zum 28.2.2026 im Förderportal einzutragen, nachgekommen?

Bitte vollständige Liste aller beteiligten Akteure vorlegen

Die Akteure im Bündnis wurden der Regiestelle fristgerecht übermittelt. Das Bündnis setzt sich zusammen aus Verwaltungsmitarbeitenden, die thematische Berührungspunkte mit den Schwerpunkten der Partnerschaften für Demokratie haben sowie Personen aus der Zivilgesellschaft, die einerseits in der Jugendarbeit tätig sind oder/und andererseits Communities vertreten, welche vermehrt Diskriminierung erfahren. Ein Vertreter der Jüdischen Kultusgemeinde hat das Bündnis aus persönlichen Gründen verlassen, eine Nachfolge wird derzeit gesucht.

Partnerschaft für Demokratie Karlsruhe – Mitglieder des Bündnisses Stand 23.04.2026:

1 Person

Stadt Karlsruhe, Dezernat 3

2 Personen

Stadt Karlsruhe, SJB

1 Person

Stadt Karlsruhe, Kulturamt

1 Person

Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung

1 Person

Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH

1 Person

Staatliches Schulamt Karlsruhe

1 Person

Koordinierungs- und Fachstelle PfD

1 Person

Antidiskriminierungsstelle Karlsruhe

1 Person

Vorstand stja

3 Personen

Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe

1 Person

Dachverband islamischer Vereine in Karlsruhe

und Umgebung e.V.

1 Person

Gesellschaft für bedrohte Völker e.V.

1 Person

QueerKAstle e.V.

2 Personen

Jugendgremium

7. Welche Projekte und Institutionen sollen 2026 gefördert werden?

Angaben bitte tabellarisch mit:

• Projekt, • Träger, • gesamte geplante Förderhöhe je Projekt, • weitere Finanzierungsquelle(n) mit jeweiligem Förderbeitrag je Projekt.

Die Stadt Karlsruhe hat den Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe (stja) mit der Durchführung der Partnerschaft für Demokratie als zivilgesellschaftlichen Partner beauftragt, wie im Bundesprogramm vorgesehen. In diesem Rahmen sind für das Jahr 2026 140.000€ Bundesmittel angesetzt. Weitere 16.000€ an Drittmitteln sind vorgesehen.

8. Wann wird die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage in den Gemeinderat einbringen?

Siehe 5.

  

Sachverhalt/Begründung

Das Bundesministerium hat die Förderbedingungen ausdrücklich verschärft und verlangt eine klare demokratische Legitimation durch kommunale Beschlussorgane sowie eine vollständige Transparenz der Mittelverwendung.

Nach derzeitiger Kenntnislage ist eine entsprechende Befassung des Gemeinderats in Karlsruhe bislang nicht erfolgt.

Damit stellt sich die Frage, ob:

• Fördervoraussetzungen überhaupt erfüllt wurden,

• Mittel ordnungsgemäß verwendet wurden,

• der Gemeinderat als zuständiges Kontrollorgan umgangen wurde.

Ziel dieser Anfrage ist es, Transparenz, rechtssichere Mittelverwendung und die Einhaltung der kommunalen Zuständigkeiten sicherzustellen. Anhang: Schreiben vom 22.12.2025 des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend an die Zuwendungsempfänger im Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“.