Angriffe und Bedrohungen auf städtisches Personal
Beschäftigte der Stadt Karlsruhe und der städtischen Gesellschaften stehen in vielen Bereichen täglich in unmittelbarem Kontakt mit Bürgern – oftmals in konfliktbeladenen Situationen: im Ordnungsdienst, im Rettungsdienst, bei der Feuerwehr, in Bürgerbüros, im Sozial- und Jugendbereich, in Bädern, im Städtischem Klinikum oder im ÖPNV. Bundesweite Berichte über Beschimpfungen, Bedrohungen und tätliche Angriffe auf Bedienstete im öffentlichen Dienst lassen den Schluss zu, dass auch in Karlsruhe die Hemmschwelle weiter sinkt und der Respekt gegenüber staatlichen Vertretern abnimmt.
Gleichzeitig liegen dem Gemeinderat bisher keine umfassenden, transparenten Zahlen zur tatsächlichen Lage in Karlsruhe vor. Ohne eine belastbare Datengrundlage zu Anzahl, Art, Entwicklung und Folgen der Angriffe ist weder eine seriöse Bewertung der Gefährdungslage noch eine zielgerichtete Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten möglich. Unklare oder uneinheitliche Meldewege, eine mögliche Dunkelziffer nicht gemeldeter Vorfälle und unterschiedliche Praxis beim Stellen von Strafanzeigen können außerdem dazu führen, dass das Problem im Alltag unterschätzt wird.
Die Stadt hat eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten. Wer für die öffentliche Hand arbeitet, muss sich darauf verlassen können, dass Angriffe, Bedrohungen und massive Beleidigungen ernst genommen, konsequent dokumentiert, strafrechtlich verfolgt und zum Anlass wirksamer Schutzmaßnahmen gemacht werden. Vor diesem Hintergrund ist eine vollständige Bestandsaufnahme der Situation in Karlsruhe, einschließlich der bereits ergriffenen und der noch geplanten Maßnahmen, zwingend erforderlich.
Zu Fallzahlen und Entwicklung
- Wieviel Fälle gab es in den Jahren 2019 bis 2024 in denen städtische Beschäftigte Opfer von
- verbalen Angriffen (Beleidigung, Beschimpfung, Bedrohung),
- körperlichen Angriffen,
- Sachbeschädigungen im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Angriff wurden?
Die Angabe der Zahlen soll tabellarisch nach Jahren und Kategorie erfolgen.
- Für wie viele der unter 1. genannten Fälle resultierte dabei eine Arbeitsunfähigkeit von
- 1 bis 3 Kalendertagen,
- 4 bis 14 Kalendertagen,
- mehr als 14 Kalendertagen.
Die Angabe der Zahlen soll tabellarisch nach Jahren und Kategorie erfolgen.
Zu betroffenen Dienststellen und Tätigkeitsbereichen
- Welchen der nachfolgenden genannten Bereiche sind die unter 1. genannten Fälle zuzuordnen?
- Kernverwaltung nach Ämtern/Dienststellen
- Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) / Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG),
- Stadtwerke Karlsruhe,
- Städtisches Klinikum Karlsruhe,
- Karlsruher Bäder,
- Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe,
- Jobcenter Karlsruhe,
- sonstige städtische Beteiligungen (bitte benennen)
- sofern möglich: Rettungsdienstbezirk Karlsruhe (DRK; ASB, JUH, Malteser, usw.)
Die Angabe der Zahlen soll zum einen tabellarisch nach Jahren und Bereichen sowie für diese jeweils nach Innendienst und Außendienst differenziert erfolgen.
Strafanzeigen, Ermittlungen und Konsequenzen
- In wie vielen der unter 1. genannten Fälle wurde eine Strafanzeige erstattet?
- Zu welchen Deliktgruppen lassen sich wie viele der unter 4. bezifferten Fälle zuordnen (z.B. Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bzw. gleichgestellte Personen)?
- Bei wie vielen der unter 4. bezifferten Fälle kam es zu
- einer Einstellung des Verfahrens,
- einer Verurteilung,
sonstigen Erledigungsarten?
- Wie viele Hausverbote von welcher Dauer wurden im Zusammenhang mit Angriffen auf städtisches Personal, differenziert nach Liegenschaften (z. B. Bürgerbüros, Bäder, Klinikum, Ämter etc.) ausgesprochen?
- Gibt es eine verwaltungsweite schriftliche Regelung mit Kriterien für die Verhängung von Hausverboten?
- Falls ja: Bitte Bezeichnung und Datum der Regelung angeben und die maßgeblichen Kriterien in Stichworten auflisten,
- Falls nein: Bitte die wesentlichen Gründe für das Fehlen einer solchen Regelung in Stichworten benennen.
Dokumentation und Meldewege
- Verfügt die Stadt Karlsruhe über ein zentrales, einheitliches Meldesystem für Angriffe, Bedrohungen und Übergriffe auf Beschäftigte (z. B. digitales Formular, Arbeitsschutz-Software, zentrales Register)?
- Falls ja:
- Seit welchem Jahr wird das System genutzt?
- Wie viele Meldungen wurden dort in den Jahren 2019 bis 2024 jeweils erfasst (tabellarisch nach Jahr)?
- Welche Beschäftigtengruppen sind verpflichtet, dieses System zu nutzen (bitte aufzählen)?
- Falls die Zahlen aus 9. a) zu denen aus 1. abweichen, was ist der Grund dafür?
- Falls nein:
- Bitte die wesentlichen Gründe gegen die Einführung eines solchen Systems in maximal fünf Stichworten nennen.
- Bitte angeben, ob und bis wann eine Einführung geplant ist (konkretes Jahr oder „nicht geplant“.
Psychologische Betreuung und Wiedereingliederung
- Welche Angebote zur psychologischen Betreuung, Supervision oder Traumabewältigung stehen Beschäftigten nach einem Angriff zur Verfügung (z. B. betriebsärztlicher Dienst, externer Dienstleister, Employee Assistance Programme)? Bitte die einzelnen Angebote konkret benennen.
- Wie häufig wurden diese Angebote in den Jahren 2019 bis 2024 genutzt? (tabellarisch nach Jahr und Angebotsart). Die Angabe der Zahlen soll tabellarisch nach Jahren und Angebot erfolgen.
- Gibt es ein standardisiertes Verfahren zur Wiedereingliederung von Beschäftigten nach schweren Vorfällen (z. B. in Form eines schriftlich geregelten Stufenplans)?
- Falls ja: Bitte Bezeichnung und Datum der Regelung angeben und die wesentlichen Elemente in maximal fünf Stichworten benennen.
- Falls nein: Bitte kurz darstellen, wie in der Praxis typischerweise vorgegangen wird (maximal fünf Stichworte).
- Werden Führungskräfte in den besonders betroffenen Bereichen (z. B. Ordnungsamt, Sozialdienst, VBK/AVG, Klinikum, Bäder) regelmäßig im Umgang mit belasteten oder traumatisierten Beschäftigten geschult? Bitte je Bereich „ja“ oder „nein“ angeben und – bei „ja“ – die Frequenz der Schulungen (jährlich, zweijährlich, unregelmäßig) nennen.
Kosten und Belastungen für die Stadt
- Welche direkten Kosten sind der Stadt Karlsruhe in den Jahren 2019 bis 2024 im Zusammenhang mit Angriffen auf Beschäftigte, getrennt nach den folgenden Kategorien entstanden:
- Lohnfortzahlung bei krankheitsbedingtem Ausfall,
- Mehrkosten für Vertretungen/Überstunden,
- Kosten für externe Sicherheitsdienste,
- bauliche Maßnahmen,
- Schulungs- und Fortbildungskosten,
- sonstige direkt zurechenbare Kosten, z.B. persönliche Schutzausrüstung?
Die Angabe der Zahlen soll tabellarisch nach Jahren und Kategorie erfolgen.
- In welchen Organisationseinheiten führten diese Ausfälle zu spürbaren Einschränkungen des Dienstbetriebs (z. B. reduzierte Öffnungszeiten, längere Bearbeitungsfristen)? Bitte die betroffenen Einheiten und den Zeitraum der Einschränkungen jeweils konkret benennen.
Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz
- Findet ein regelmäßiger, fest vereinbarter Austausch mit der Polizei zur Lage von Gewalt und Bedrohung gegenüber städtischen Beschäftigten statt?
- Falls ja: Bitte Frequenz (z. B. quartalsweise), beteiligte Stellen und Bezeichnung des Formats (z. B. „Sicherheitskonferenz“) angeben.
- Falls nein: Bitte angeben, warum ein solches Format bisher nicht besteht.
- Existieren schriftlich fixierte Einsatz- oder Notfallpläne für gefährdete Einrichtungen (z. B. Bürgerbüros, Sozialämter, Jobcenter, Klinikum)?
- Falls ja: Bitte die Einrichtungen und das Jahr der jeweils letzten Aktualisierung nennen.
- Falls nein: Bitte angeben, ob solche schriftlich fixierte Einsatz- oder Notfallpläne seitens der Stadt für erforderlich gehalten werden („ja“ oder „nein“).
- Werden der Verwaltung statistische Auswertungen oder Rückmeldungen der Polizei speziell zu Angriffen auf städtisches Personal übermittelt?
- Falls ja: Bitte angeben, in welchem Turnus und in welcher Form (z. B. Lagebericht, Statistik).
- Falls nein: Bitte angeben, ob entsprechende Befragungen geplant sind („ja“/„nein“).
Zukünftige Maßnahmen
- Welche zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit städtischer Beschäftigter sind aktuell (Stand Datum der Beantwortung) bereits beschlossen, aber noch nicht vollständig umgesetzt? Bitte die Maßnahmen mit voraussichtlichem Umsetzungsjahr tabellarisch auflisten.
- Welche weiteren Maßnahmen hält die Verwaltung – über den unter 19. genannten Stand hinaus – für notwendig, um Angriffe und Übergriffe wirksam einzudämmen? Bitte maximal zehn Maßnahmen als stichwortartige Aufzählung mit einer groben Einschätzung des zusätzlichen Ressourcenbedarfs (Personal/Sachmittel) benennen.
- Gibt es bereits einen Entwurf oder konkrete Planungen für eine verwaltungsweite Dienstanweisung, nach der Angriffe, Bedrohungen und schwere Beleidigungen grundsätzlich zur Anzeige gebracht werden sollen? Antwort bitte mit „ja“ oder „nein“.
- Falls ja: Bitte geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens nennen.
- Falls nein: Bitte in maximal fünf Stichworten die Gründe angeben.
- Plant die Verwaltung, dem Gemeinderat künftig regelmäßig (z. B. jährlich) einen Bericht zur Entwicklung von Angriffen auf städtische Beschäftigte vorzulegen? Antwort bitte mit „ja“ oder „nein“ – und im Fall „ja“ – den vorgesehenen Rhythmus und das geplante Einführungsjahr benennen.