• 1. Juli 2026 16:29

Alternative für Deutschland

Kreisverband Karlsruhe

Verwendung von Fördermittel

Juli 1, 2026

Verwendung der Fördermittel aus dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG)

Sachverhalt/Begründung:

1. Für beide im vorstehenden Änderungsantrag genannten, neu aufzunehmenden Projekte liegt laut Vorlage bereits eine Projektfreigabe vor.

2. Die ausreichende Bereitstellung von Kita-Plätzen ist eine Pflichtaufgabe für die Kommunen.

3. Fällige, aber ausbleibende Brandschutzmaßnahmen können dazu führen, dass eine Einrichtung nicht weiter betrieben werden darf. Im Falle der Ludwig-Erhard-Schule wäre dies fatal, da dies die Berufsausbildung von rund 1.600 Schülern dieser berufsbildenden Schule gefährden würde.

4. Dem gegenüber stellen nicht weiter spezifizierte Maßnahmen im Rahmen eines sogenannten Klimaschutzkonzeptes, bei denen die Verwaltung laut Stellungnahme (Vorlage 2026/0071) weder in der Lage ist, Folgekosten auszuweisen („Folgekosten von Klimaschutzmaßnahmen können nicht ausgewiesen werden,“), noch kann sie – nicht einmal größenordnungsmäßig – eine Wirkungsabschätzung der Maßnahmen auf das Klima abgeben. Zudem liegt hierfür laut städtischer Vorlage bislang keine Projektfreigabe vor.

Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Das Projekt „Klimaschutzkonzept“ (LuKIFG Förderbetrag 10.000.000 €) aus der Projektliste zu streichen.

2. Die folgenden, derzeit nur unter Potential für nachrückende Maßnahmen aufgeführten Projekte stattdessen aufzunehmen:

a) Kita Geigersberg, Neubau (LuKIFG Förderbetrag 7.918.000 €),

b) Ludwig-Erhard-Schule, Hauptgebäude 1.BA Brandschutz + ELA (LuKIFG Förderbetrag 1.466.050 €).

Erläuterungen der Stadtverwaltung zu unserem Antrag:

Die Maßnahme „Klimaschutzkonzept“ stellt einen übergreifenden Ansatz für die Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts 2030 dar, das der Gemeinderat 2020 beschlossen hat. Ihre Umsetzung ist auf dem Weg zur Erreichung des ebenfalls gemeinderätlich beschlossenen Ziels Klimaneutralität 2040 in Karlsruhe erforderlich.

Es ist zutreffend, dass die einzelnen Klimaschutzprojekte für LuKIFG noch nicht benannt wurden. Denn eine Priorisierung hat seitens der Verwaltung noch nicht stattgefunden und wird erfolgen, sobald der Finanzrahmen durch den Gemeinderat bestätigt wurde.

Grundsätzlich wird für alle Maßnahmen aus dem Sammelansatz Klimaschutzkonzept 2030 (Vorlage 2025/0910 Vorgesehene Ressourcen im Doppelhaushalt 2026/2027 für die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts 2030 und für Klimaanpassungsmaßnahmen) sowie aus dem Klimaschutzfonds geprüft, ob sie LuKIFG-förderfähig sind.

Aus der Projektliste des Amts für Hochbau und Gebäudewirtschaft ist bereits konkret ersichtlich, welche Projekte für LuKIFG-Mittel in Frage kommen. Hier wird auch deutlich, dass für zahlreiche Projekte ein Projektstand Leistungsphase 3 und weiter erreicht ist (Anlage 1). Des Weiteren verweisen wir auf die Beantwortung der Rückfragen aus dem Fraktionsgesprächen am 28. Mai und 1. Juni 2026, die am 5. Juni von Dezernat 4 an die Fraktionen versendet wurde (Anlage 2).

In den Folgejahren 2028 ff werden, wie bisher, die Finanzbedarfe für Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte stadtverwaltungsweit gesammelt und fachlich priorisiert. Daraus werden sich die LuKIFG-Projekte für Mittelabrufe im Zeithorizont bis 2036 ergeben.

Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen.