Ausschluss von Podiumsdiskussion rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden: Der Ausschluss des AfD-Landtagskandidaten Sven Geschinski von einer Podiumsdiskussion an einer Heidelberger Schule war rechtswidrig. 

Besonders bemerkenswert: Das Land Baden-Württemberg hat den Verstoß vor Gericht selbst eingeräumt und anerkannt, dass mit der Ausladung gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen wurde.

Für die Kläger ist das Urteil ein klares Signal: Öffentliche Einrichtungen dürfen nicht selbst entscheiden, welche demokratisch zugelassenen Parteien oder Kandidaten gehört werden und welche nicht. 

Das Gericht stärkt damit die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb und setzt ein deutliches Zeichen gegen die Ausgrenzung politischer Mitbewerber.