
- Ist es mit den Grundsätzen der Stadt Karlsruhe vereinbar, dass die DITIB städtische Zuschüsse erhält?
Die DITIB-Jugend hat ihren Antrag auf Mitgliedschaft beim Stadtjugendausschuss e.V. (stja) gestellt. Im normalen Aufnahmeverfahren wurden die Satzung, der Bericht über die Jugendarbeit und die Mitgliederzahlen vorgelegt und geprüft. In persönlichen Vorstellungsgesprächen beim Vorstand und in der Vollversammlung wurden Fragen geklärt und in einer Abstimmung die Aufnahme beschlossen. Der Stadtjugendausschuss e.V. achtet ganz besonders auf die Eigenständigkeit und strukturelle Unabhängigkeit der Jugendorganisationen vom Erwachsenenverband. Die Vollversammlung sah keinen Anlass, die DITIB-Jugendorganisation abzulehnen.Bisher hat die DITIB-Jugendorganisation keine Anträge auf kommunale Zuschussmittel gestellt. Wenn solche Anträge beim Stadtjugendausschuss e.V. eingehen würden, würden sie nach den gültigen Richtlinien überprüft und dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt werden.
- Ist es mit den Statuten des Stadtjugendausschusses vereinbar, dass die DITIB- Jugendorganisation Zuschüsse erhält?
Die Vollversammlung des Stadtjugendausschuss e.V. im Herbst 2014 hat beschlossen, die DITIB-Jugend als Mitglied in den Stadtjugendausschuss e.V. aufzunehmen. Die Vorausset- zungen dafür waren nach § 6 der Satzung des Stadtjugendausschuss e.V. erfüllt. Mit dem Beschluss der Vollversammlung stehen der DITIB-Jugend alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds zu. Dazu gehört auch das Recht, Zuschüsse gemäß den Richtlinien zu beantragen. - Welchen Betrag hat die DITIB-Jugendorganisation insgesamt jährlich von der Stadt bzw. vom Stadtjugendausschuss e.V. erhalten (in 2015, 2016 und 2017)?
- Wieviel Geld hat die DITIB-Jugendorganisation seit ihrer Aufnahme in den Stadtjugendausschuss vor 2 1⁄2 Jahren insgesamt von der Stadt bzw. vom Stadtjugendausschuss erhalten?
- Wofür wurde dieser Betrag ausgegeben?
- Wurde die Verwendung dieser Mittel durch die DITIB-Jugendorganisation vom StJA bzw. von der Stadt überprüft?
Da die DITIB-Jugend vom Stadtjugendausschuss e.V. keine Mittel erhalten hat, bestand kein Bedarf auf eine Prüfung. - Wenn ja, wie oft?
Da die DITIB-Jugend vom Stadtjugendausschuss e.V. keine Mittel erhalten hat, bestand kein Bedarf auf eine Prüfung.