• 15. Januar 2025 2:15

Alternative für Deutschland

Kreisverband Karlsruhe-Stadt

Abschiebeflyer

Jan. 13, 2025

Stellungnahme Bei den Bildern, die von diesem Abschiebeticket im Internet auftauchen ist bislang nirgendwo die dazugehörige Rückseite abgebildet, auf der sich zur aktuellen Gesetzeslage und zum Grundgesetz (Art. 16a, Absatz 2) völlig konforme Forderungen zu diesem Thema befinden. Dies sei hiermit zunächst nachgeholt:

Text auf der Rückseite:
* Humanitärer Aufenthalt nur solange ein Fluchtgrund besteht
* Abschiebung aller Ausreisepflichtigen
* Abbau von Fehlanreizen, wie
   – Bürgergeld nur für Staatsbürger
   – kein Bleiberecht für Asylbewerber
   – Illegale Einwanderung unterbinden
   – keine Islamisierung
* Ausreiseverweigerung darf sich nicht lohnen
* Staatsbürger werden nicht abgeschoben

 

Dabei ganz wichtig und deshalb auch explizit auf dem Flyer genannt: Staatsbürger werden nicht abgeschoben!
Mit diesem Flyer sehen wir die Möglichkeit, diese völlig legitimen und gesetzeskonformen Forderungen in gestraffter Form den Wählern bekannt zu machen.

 

Die Forderung nach Ausreise bezieht sich insbesondere auf Personen, die sich illegal in Deutschland befinden und bei denen bereits mehrfach gerichtlich festgestellt wurde, dass sie Deutschland sofort verlassen müssen, wie dies beispielsweise beim Polizistenmörder von Mannheim oder dem Attentäter von Solingen, der drei Menschen tötete und 8 schwer verletzte, sowie auf Personen deren Fluchtgrund weggefallen ist, wie beispielsweise bei den 1 Million im Land befindlichen syrischen (ehemaligen) Bürgerkriegsflüchtlingen.

 

Der Wahlwerbeflyer wird derzeit in möglichst großer Zahl und ohne besondere Vorgaben oder Einschränkungen in Karlsruhe verteilt. Er soll den Wählern unsere völlig im Einklang mit der Rechtslage erhobenen Forderungen in diesem Themenbereich nahebringen.

 

Der auf dem Flyer genannte 23. Februar ist der Tag, an dem die Wähler die Möglichkeit haben, mit der AfD die einzige Partei zu wählen, die diese völlig gesetzes- und verfassungskonformen Forderungen tatsächlich umsetzen will und es nicht bei Ankündigungen (vgl. die Forderung von Olaf Scholz vom Oktober 2023, „im großen Stil abzuschieben“ oder Forderungen der CDU in deren aktuellem Wahlprogramm) belässt.

 

Die Öffnungszeiten der Wahllokale (08-18 Uhr) sind der Bundeswahlordnung § 47 zu entnehmen und werden so auch von der Bundeswahlleiterin kommuniziert. Wir können uns bei aller Kreativität nicht vorstellen, dass die Bundeswahlleiterin sich dabei an irgendwelchen nationalsozialistischen Kodifizierungen orientiert, wie Sie es in Ihrer Frage unterstellen. Ihre Zweifel hierzu müssen Sie aber direkt an diese selbst richten.

 

Jedweden Zusammenhang mit einer über ein Jahrzehnt zurückliegenden Aktion der damaligen NPD, die uns völlig unbekannt ist, weisen wir mit aller Entschiedenheit zurück. Wahrscheinlich haben die auch Plakate aufgehängt und Infostände betrieben, sollen wir das nun deswegen unterlassen?
Wer die Forderungen nach Einhaltung und Durchsetzung von Recht und Gesetz in einem Rechtsstaat böswillig als Volksverhetzung bezeichnet, der delegitimiert den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.
Übrigens, da war mal was….